Hallo Ahnungslose123,
die Nachversicherung dürfte sich regelmäßig auch auf das Referendariats beziehen, da diese Zeit sehr wahrscheinlich auch bereits im Beamtenverhältnis absolviert wurde.
Die Nachversicherungsbeiträge werden komplett (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) vom Dienstherrn gezahlt.
Im übrigen ist es richtig, dass idR die Bruttoverdienstes eines Beamten geringer sind, als die eines vergleichbaren Angestellten (dafür sind allerdings auch die Lohnabzüge des Beamten geringer, da keine Alo, RV, KV und Pflegebeiträge direkt vom Lohn abgezogen werden).
Ein weiterer "Nachteil" entsteht dadurch, dass durch die Nachversicherung nur die gesetzlichen Rententeil nachgezahlt werden. Mögliche Zusatzkassenbeiträge, wie sie ein vergleichbarer Angestellter meistens automatisch erlangt (zB VBL o.ä.), werden nicht nachgezahlt oder nachversichert.