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Experten-Antwort

Nachweis der Arbeitsmarktrente

von Erika08.02.2016 | 09:22
1384 Ansichten
4 Antworten

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Ich, Jahrgang 1962 bekomme die volle EM Rente auch wegen des verschlossenem Arbeitsmarktes. Diese möchte ich Ende dieses Jahres verlängern. Aber: muss ich beweisen/nachweisen, das der Arbeitsmarkt verschlossen ist? Z.B. durch Bewerbungsschreiben? Oder kümmert sich die DRV darum. Ich lebe in NRW, wird der regionale Arbeitsmarkt betrachtet? Wie läuft dieses Verfahren ab?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erika,

die Prüfung erfolgt durch Ihren Rentenversicherungsträger. Sie müssen keine Nachweise vorlegen.

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3 Antworten

Schadeam 08.02.2016 | 10:35
Sie müssen da gar nichts nachweisen, den möglicherweise verschlossenen Arbeitsmarkt prüft die DRV von sich aus, falls das relevant ist. Sie stellen Ca 4 Monate vor Ende der Befristung den ganz normalen Verlängerungsantrag. Und dann geht Alls seinen Gang.
Blublubliam 08.02.2016 | 10:56
Haben Sie denn bei der Erstbewilligung "bewiesen", dass Ihr (persönlicher) Arbeitsmarkt verschlossen ist?
Schorscham 08.02.2016 | 11:41
Aufgrund der zahlreichen hiesigen Anfragen fleißiger EM-Rentner bezüglich der erlaubten Arbeitszeiten eines rentenunschädlichen Nebenjobs, dürfte wohl eher bewiesen sein, dass die Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes ein Mythos ist. Außerdem verkündet der BA-Vorstand Monat für Monat rückläufige Arbeitslosenzahlen. Als Bezieher einer "Arbeitsmarktrente" würde ich also nicht besonders optimistisch in die Zukunft schauen. ;-)
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