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Experten-Antwort

Nachweis Studium - rentenkonto

von Ina K.10.08.2014 | 08:55
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6 Antworten

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Hallo Zusammen, Ich würde gerne mein Rentenkonto klären, dementsprechend würde ich eine beglaubigte Kopie meines Abiturzeugnisses beilegen und ich habe von der Uni eine Studienzeitbescheinigung für die Deutsche Rentenversicherung. Reicht das? Danke und lieben Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ina K.,

ja, diese Unterlagen als Nachweis sind ausreichend.

Bitte schicken Sie diese zusammen mit dem Antrag auf Kontenklärung (V 100) und dem Antrag auf Anerkennung der Schul- bzw. Studienzeiten (V 410) an Ihren Rentenversicherungsträger.

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5 Antworten

Christina Nowakam 10.08.2014 | 10:09
Die Kontenklärung erfolgt auf Antrag. Die benötigten Formulare können über die Internetseite der DRV ausgedruckt werden. V100 = Antrag auf Kontenklärung für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1978 V101 = Geburtsjahrgänge ab 1979 Ich gehe davon aus, dass die avisierten Unterlagen für den Nachweis des Rentenverlaufes ausreichen. Falls noch Weiteres benötigt wird, erhalten Sie Informationen von der Deutschen Rentenversicherung.
W*lfgangam 10.08.2014 | 12:02
Hallo Ina K., nur das Abiturzeugnis dürfte kaum ausreichen, den durchgehenden Schulbesuch ab 17. Lbj. zu belegen. Besser alle Zwischenzeugnisse ab 17 oder (falls vorhanden) das Studienbuch Schule kopieren. Kostenfreie Bestätigungen machen alle Beratungsstellen (Beglaubigungen sind nicht notwendig). Gruß w.
Ina K.am 10.08.2014 | 12:31
Danke Ihnen Beiden, Die nette Dame am Servicetelefon meinte nämlich, es würde die Kopie des Abizeugnisses und die Studienzeitbestätigung der Uni reichen zur Anrechnung und ich könnte das alles so schicken ohne zusatzformular
Schadeam 10.08.2014 | 13:34
Schicken Sie es doch einfach, vielleicht reichst, wenn Ihnen die Sachbearbeitung noch ein Formular zuschickt werden Sie es auch überleben.
Sozialröchler?am 10.08.2014 | 21:27
Das kommt darauf an, was Sie von der Deutschen Rentenversicherung haben möchten. Wenn das Konto geklärt werden soll, benötigen Sie das Formular V100 und V410. Wenn Sie nur einen Einzelvormerkungsbescheid möchten, der die Vormerkung der Schulzeit und Studienzeit bestätigt, sollten die bestätigten Kopien der Nachweise ausreichen. Dann ist das Rentenversicherungskonto aber nicht als "vollständig und richtig" gekennzeichnet. Nachweise für "Schulische Ausbildung" können auch auf dem Formular V510 bestätigt werden.
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