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Experten-Antwort

Nachweislich falsches Gutachten - Was nun?

von Janina M.17.11.2015 | 02:57
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47 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten im Forum, im Moment bin ich völlig ratlos, weshalb ich auf einen guten Hinweis von Ihnen hoffe. Bei mir wurden folgende (gesicherte) Diagnosen gestellt: rezidiv. Epicondylitis uln. et rad. beidseits (rechts schon operiert und trotzdem wieder), Degeneration HWS/BWS/LWS, pränat. Skoliose auf Ischiashöhe, multiple Arthrose, Hallux Valgus, Chondropathie Knie beidseits, chronische Depression, echte Migräne, Innenohrschwerhörigkeit beidseits sowie Struma. Gallenblase und Uterus wurden op. entfernt. Die Nachweise dafür (bildgebende Diagnostik, fachärztl. Gutachten, OP-Berichte) liegen allen Beteiligten vor. Die sozialmed. Gutachterin der GRV hat trotz dieser Diagnosen den ICD-Schlüssel F45.1 eingetragen und angegeben, dass ich ohne jegliche Einschränkungen vollschichtig tätig sein könne. Selbst bei der Frage nach Therapien und Eingliederungsmaßnahmen hat sie "nein" angekreuzt. Nun berufen sich alle auf dieses Gutachten. Das SG hat uns aufgefordert, die Klagen zurückzuziehen, da sie sonst abgewiesen werden. Daraufhin zog die RS-Versicherung die Deckungszusage für weitere Aktionen zurück. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? Die Variante Rechtspfleger vom SG dürfte nichts bringen, da dieser sich nicht gegen die Meinung seines Dienstherrn stellen wird. Herzlichen Dank für hilfreiche Tipps! Marion PS. Einen Antrag auf Anerkennung eines GdB habe ich gestellt, warte aber noch auf den Bescheid. Könnte der evtl. was helfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Entscheidungserheblich für die Feststellung der Erwerbsminderung sind die sozialmedizinischen Gutachten. Die Befunde müssen volllständig erhoben werden, entscheidend ist jedoch dann, inwieweit diese Befunderhebung Auswirkungen auf das Leistungsvermögen hat. Diese Feststellung kann nur ein Mediziner treffen.

Im Sozialgerichtsverfahren werden Gutachten eingeholt, die für die Entscheidung zugrunde zu legen sind.

2. Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, besteht für Sie die Möglichkeit auf Ihre Kosten ein Gutachten gem. § 109 SGG einzuholen.

3. Ansonsten sollten Sie dem Rat des Gerichts folgen und zu gegebener Zeit mit weiteren medizinischen Unterlagen einen neuen Rentenantrag stellen.

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46 Antworten

R. Fischeram 17.11.2015 | 05:12
Hallo Janina, ich finde es unmöglich, das die Gutachterin Sie bei den vielen gesichterten Diagnosen als vollschichtig arbeitsfähig benennt!!! In ein paar Stunden werden die Experten online kommen und dann erhalten Sie auf jeden Fall noch Antworten auf Ihre Fragen. Alles Gute! LG R. Fischer
hinten wie von vorneam 17.11.2015 | 07:32
Vorab: ich bin kein Arzt und ich erwarte auch nicht, dass sich hier im Forum ein Arzt oder sonst jemand tummelt, der Ahnung von medizinischen Sachverhalten hat und/oder Ihren Fall, ohne Sie zu kennen, qualifiziert beurteilen kann. Daher kann man nur allgemeine Auskunft geben. Bei der Beurteilung einer Erwerbsminderung kommt es nicht auf die Summe der Erkrankungen und Diagnosen an, sondern wie diese sich in Ihrem Zusammenspiel auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Es ist eben nicht so, dass eine höhere Anzahl von Diagnosen und Erkrankungen automatisch eine „stärkere“ Erwerbsminderung bedeuten. Offensichtlich ist niemand außer Ihnen selbst der Meinung, dass Ihre Erkrankungen eine Erwerbsminderung ergeben. Daher – um auf die Kernfrage, was Sie nun tun können, einzugehen – bleibt Ihnen nun, das zu akzeptieren, oder alleine den weiteren Rechtsweg zu beschreiten. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt bzw. Rechtsbeistand beraten, welche Möglichkeiten eines „Gegengutachtens“ es gibt (§ 109 SGG). Möglicherweise ist das jedoch auch schon geprüft worden – die Haltung Ihrer Rechtschutzversicherung spricht dafür. Umso mehr sollten Sie sich – ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen – einmal selbst hinterfragen, ob Ihre eigene Einschätzung nicht vielleicht doch etwas „überzogen“ sein könnte und Sie sich nicht vielleicht in ein Rentenbegehren zu sehr hinein gesteigert haben könnten. Sie schreiben, das Gutachten sei „nachweislich“ falsch. Welche Nachweise können Sie hierfür beibringen und für wie qualifiziert schätzen Sie diese selbst ein, und warum? Die Beantragung des GdB hat im weiteren Verlauf keinen unmittelbaren Einfluss auf eine Entscheidung über die Erwerbsminderung. Ein GdB ist zwar ein Hinweis auf eine gesundheitliche Einschränkung, sagt aber über die Auswirkung von Erkrankungen in ihrem Zusammenspiel auf die Erwerbsfähigkeit nichts aus. Noch ein Wort zu „R. Fischer“: ich finde es unmöglich und unverantwortlich, ohne eine Ahnung vom Sachverhalt oder von der Materie zu haben, solch unqualifizierte Kommentare abzulassen. Sie helfen nichts, geben keine Tipps und sind nur populistisch. [Und ich finde es unmöglich, „dass“ nur mit einem „s“ zu schreiben, wenn es tatsächlich mit „ss“ geschrieben werden müsste…]
Nahlaam 17.11.2015 | 09:54
Die GA scheint der Ansicht zu sein, dass trotz der vorliegenden gesicherten Diagnosen das "Hauptproblem" eine gut behandelbare somatoforme Störung ist, was bedeutet, dass sich Ihre genannten Gesundheitsprobleme nicht auf die gesicherten Diagnosen zurückführen lässt. Dagegen werden Sie zum jetzigen Zeitpunkt nur dagegen vorgehen können, wenn Sie das GA Stück für Stück widerlegen können (durch Tagesabläufe, Schmerzkalender etc.) und Sie Ihre Einschränkungen, die sich aus allen Erkrankungen ergeben glaubhaft und nachvollziehbar schildern können. Wenn das SG aber schon zur Rücknahme der Klage aufgefordert hat, wäre der schnellere Weg wahrscheinlich die Rücknahme der Klage und das Neubeantragen der EM-Rente in sechs Monaten. Bis dahin ist ja vielleicht auch der GdB festgestellt worden. Alles Gute.
Anniam 17.11.2015 | 10:35
Hallo Janina, Sie können doch eine Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung betreiben. Daher würde ich wohl zunächst allein weitermachen. Ein quasi abgebrochenes Verfahren bringt niemand was. Kommt natürlich auch etwas darauf an ,ob sie wirklich nichts vorlegen können. Wie ist es z. B. mit Berichten des Psychiaters zur Depression ? Wissen Sie, wie Sie das aufzählen, sieht es theoretisch wirklich nicht so wild aus. Aberr wir wissen nicht einmal wie lange sie schon krank geschrieben sind, Klinikaufenthalte , Medikamente, gab es eine Reha usw. Nur Mut, das Verfahren ist mit Hilfe eröffnet worden. Belege beizubringen, das können Sie viel besser als ein Anwalt . In eigener Sache ( ich klage auch )würde ich gern kurz etwas fragen : Wie lang dauerte es vom Einreichen der Klage bis zur Ankündigung des SG, die Klage abzuweisen ? Und gingen dem viele Nachfragen voraus, sprich mussten Sie oft hinschreiben in der Zwischenzeit ?
Silviaam 17.11.2015 | 11:48
Ich würde dem Rat des Experten unter Punkt 3 Folge leisten denn: Da das Sozialgericht Ihnen bereits nahelegt die Klage zurückzunehmen und damit signalisiert, dass es die Klage bei Fortbestand negativ bescheiden/beurteilen wird und auch die Rechtschutzversicherung bereits nicht mehr mitzieht, würde ich es nicht auf ein rechtskräftiges Urteil ankommen lassen wollen. Wenn sie die Klage zurücknehmen, wird kein rechtskräftig Urteil zu sprechen sein! Somit steht, nach einiger Zeit, einem erneuten Verfahren auch nichts mehr im Weg, da alles auf Anfang steht (ohne in bereits rechtskräftiges Urteil als Klotz am Bein zur gleichen Sache). Gruß Silvia
Janina M.am 17.11.2015 | 13:14
Sehr geehrte Experten, herzlichen Dank für die vielen Antworten! Die Diagnose F51.1 sagt, es wäre eine "undifferenzierte Somatisierungsstörung". Die ICD-Beschreibung sagt, dass das Beschwerden sind, für die keine organischen Ursachen nachgewiesen werden können. Doch bei mir gibt es belegte organische Ursachen, was heißt, dass die GA eine falsche Diagnose gestellt hat. Deshalb hatte ich auch alle gesicherten Diagnosen aufgezählt. Meine behandelnden Ärzte (Hausarzt, Orthopäde, HNO-Arzt, Psychologe) haben durchweg in ihren Einschätzungen erhebliche Einschränkungen dokumentiert, die sich über die Röntgenaufnahmen und Messergebnisse mit organischen Veränderungen begründen lassen. Doch diese Einschätzungen werden nicht beachtet. FÜNF Fachärzte sagen, dass es bei mir Einschränkungen gibt. NUR die Sozialmedizinerin ist anderer Meinung, aber genau diese EINE Meinung nutzen alle, um meine Anträge abzuweisen. Der subjektive Eindruck einer Psychologin (die gerade einmal ein reichlich halbstündiges Gespräch mit mir geführt hat) wird über die (durch die Unterstützung der bildgebenden Diagnostik möglichen) objektiven Auswertungen der Fachärzte und die Einschätzung meiner behandelnden Psychologin gestellt, die mich seit sechs Jahren durchgängig betreut. Von "hineinsteigern", wie jemand von Ihnen schrieb, kann also keine Rede sein. Alles, was ich möchte, ist Gerechtigkeit. Und das würde angesichts der offensichtlichen Widersprüche bedeuten, dass das SG ein fachübergreifendes Gutachten beispielsweise beim MDK in Auftrag geben müsste. Doch genau das tut es nicht. MfG Janina M.
hinten wie von vorneam 17.11.2015 | 13:59
Das Gutachten hat eine Fachärztin auf psychologischem Gebiet erstellt. Sie betrachtet auch „nur“ die psychologischen Gesundheitseinschränkungen (ihres Gebietes). Andere Gesundheitseinschränkungen kann und darf sie gar nicht beurteilen. Möglicherweise ist ein Zusatzgutachten hilfreich (Facharzt für Innere Medizin vielleicht? Kenne mich da nicht aus). Ob es erforderlich ist, können wir hier nicht beurteilen. Wenn das Gericht es nicht für erforderlich hält, wird es seine Gründe haben. Wichtig ist außerdem allgemein, dass Mediziner die Zusatzqualifikation für Sozialmedizin haben müssen, um eine Erwerbsminderung qualifiziert beurteilen zu können. Das ist bei der vom Gericht bestellten Gutachterin ganz sicher der Fall, und deshalb zählt ihre Meinung auch und wiegt vorliegend wohl schwerer als die Meinung Ihrer behandelnden Fachärzte, die diese Qualifikation möglicherweise (wahrscheinlich) eben nicht haben. Das hat mit „objektiv“/“subjektiv“ nichts zu tun – als objektiv sind Ihre behandelnden Ärzte weniger zu bezeichnen, das trifft mehr auf die Gutachterin zu als auf diese. Dass Sie unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden, ist sicher unbestritten. Nur ob diese in Ihrer Summe eine Erwerbsminderung begründen, ist der springende Punkt. Das kann (darf) nur ein Sozialmediziner qualifiziert beurteilen.
Anniam 17.11.2015 | 13:39
Hallo Janina, Vielleicht das noch zur Erklärung : Die weitaus meisten Erkrankungen, die Sie hier anführten, sind ganz sicher nicht bestritten worden. Bloß sind sie nicht relevant für eine Erwerbsminderung. Solche werden im Gutachten zu Recht nicht aufgeführt, also hier sind das die OPs, z. B. , aber auch Hallux Valgus,Struma, Migräne . Auch eine Epicondylitis könnte höchstens ergänzend anerkannt werden . Anderes ist schwammig, wenn es nicht belegt ist , Degeneration der Wirbelsäule hat halt jeder, Arthrose, Chondropathie, alles so Kleinigkeiten, die irgendwie normal sind. Was man hier nicht sieht, aber dennoch möglich wäre, ist , dass sie belegen können, wie schwer behindernd solche kleineren Diagnosen für Sie sind . Verwenden Sie Hilfsmittel zum laufen, bekommen Sie starke Schmerzmittel , Rehaergebnisse , Pflegebedürftigkeit usw. Das ist vielleicht bisher nicht erfolgt ? Auf dem Papier sind es halt Peanuts, ehrlich gesagt. Aber nun sind Sie dran, wenn Sie weiter machen wollen. Lesen Sie sich ein, bringen Sie Arztberichte ein, nicht über die Untersuchungsergebnisse sondern über Ihre realen Einschränkungen. Diagnosen sind nicht so wichtig. Ohne Anwalt ist nach meinem eigenen Beobachtungen am Anfang gar nicht so verkehrt, die haben weniger Zeit als Sie selber für den Fall. Weitermachen sollten Sie allerdings wirklich nur, da stiimme ich den Vorschreibern zu, wenn Sie was in Händen haben, und das sind eben nicht Diagnosen, sondern Behandlungen, Schmerztherapie, Hilfsmittel , Rehas, Arbeitsversuche usw.
arniam 17.11.2015 | 14:54
hallöchen, du kannst auch alles so belassen, und dass sg urteilen lassen. bei negativen urteil hast du die möglichkeit vor dem landessg zu klagen, aber da solltest du dann zusätzliche gravierende befunde vorlegen können. unter umständen auch die ev. deiner meinung nach schlechten gutachten beim sg bemängeln aber bitte mit fundierten sachverständnis über eigenen gutachter. kostet aber erstmal alles viel geld. wäre nicht dass erstemal dass lsg, urteile der sg kippt.
R. Fischeram 17.11.2015 | 14:30
@ von hinten wie von vorne, 1. Ich habe Janina keine qualifizierte Antwort gegeben, sondern ich wollte ihr nur Mut zusprechen! 2. Das geht Sie absolut NICHTS an ob ich "das" mit einem s schreibe oder mit zwei! Alles Gute für Janina! R. Fischer
Silviaam 17.11.2015 | 15:07
@Anni Janina M steht nicht mehr am "Anfang" mit ihrer Klageerhebung, sie steht bereits vor einer rechtsgültigen sozialgerichtlichen Entsc,heidung. Das Sozialgericht hat ihr bereits nahegelegt, die Klage zurückzunehmen da man ansonsten gewillt ist über ihre Klage negativ Recht zu sprechen/diese abzuweisen. Dieses dann rechtskräftig negativ ausgesprochene Urteil wird auch bei einem erneuten Klageverfahren immer wieder grundlegend auftreten/hinzugezogen werden. Von daher empfiehlt das Sozialgericht, bei Aussichtslosigkeit auf Erfolg, dem Kläger bereits im Vorfeld die Klage zurückzunehmen, damit wird nämlich kein rechtsgültiges Urteil gesprochen, der Rechtsstreit hat sich insgesamt erledigt! Da auch die Rechtsschutzversicherung bereits signalisiert, das auch sei einen Rückzieher macht, da keine Aussicht auf Erfolg der jetzigen Klage besteht, wäre es wirklich überlegenswerter, dem Rat des Sozialgericht Folge zu leisten und eine Klagerücknahme in die Wege zu leiten. In dem Fall steht alles wieder auf Anfang und Janina M kann alle ihre Ratschläge beherzigen und versuchen das jetzige Gutachten zu entkräftigen, indem sie aktuelle Nachweise über ihren körperlichen und seelischen Gesundheitszustand sammelt, um damit einen neuen EM-Rentenantrag stellen zu können. In ein paar Monaten kann ganz nachvollziehbar nämlich auch der Gesundheitszustand eine Verschlechterung erfahren, sodass jetzt eine EM Anerkennung findet, wer weiß! Was heute noch als "Peanuts" dargestellt wird, kann morgen Rentenrelevanz finden. @Janina M, ich weiß sehr gut, wie es sich anfühlt mit seinen Leiden nicht adäquat ernst genommen zu werden. Doch sie müssen sich frei von dem Gedanken der multiplen einzelnen Diagnosen machen und sich voll auf ihren Gesamtgesundheitszustand konzentrieren, wie sehr dieser somatoform (körperlich) und psychisch (seelisch) leidet und wie diese beiden Krankheitsformen zueinander stehen/gesehen werden und welcher psychosoziale krankhafte Hintergrund daraus entstanden ist, den es vordergründig im Gesamtbild zu beurteilen gilt. Wie gesagt, ich kann ihre Enttäuschung, Wut und Resignation gut nachvollziehen, stand ich selber auch einmal vor diversen (für mein Empfinden) ungerechten Gutachten, die immer nur Teilbereiche meines Gesundheitszustands abhandelten aber mich und meine Leiden nicht mit der Funktionsfähigkeit im Erwerbsleben betrachteten. Mein sozialgerichtliches Verfahren dauerte 2,5 Jahre und wurde nach dem Einholen eines sozialgerichtlich psychologischem Gutachten letztendlich dahingehend beendet, dass die DRV vom Richter zu einem Anerkenntnis aufgefordert wurde. Nehmen sie sich jetzt die Zeit und kümmern Sie sich um "Beweise", die eine Erwerbsunfähigkeit aus somatoformen und psychischen Faktoren heraus aufzeigen. Sie müssen auf die unabdingbare Würdigung aller Leiden gleichermaßen hinweisen, über die es im Gesamten dann zu urteilen gilt und die in einen Bezug zu einem gesunden Erwerbsfähigen gestellt gehört. Alles Gute wünscht Silvia
Janina M.am 17.11.2015 | 15:24
Sehr geehrte Experten, ich möchte noch einige Fakten "nachwerfen". Herr/Frau Fischer: Bitte nicht ärgern. Herzlichen Dank für Ihren Zuspruch! Den kann ich gut brauchen. Nun zu den Fakten: * Die Folgen der Fehlbildungen an meiner HWS werden seit 30 Jahren behandelt. * Die BWS-Schäden werden seit 20 Jahren behandelt. * Wegen der Arthrose in meinen Füßen trage ich seit über 10 Jahren orthopädische Schuhe. * Die Depressionen werden seit 15 Jahren medikamentös behandelt. Langzeittherapien (für EKA - Experten werden wissen, was das Kürzel bedeutet) habe ich bereits gemacht. * Meine behandelnde Psychologin bescheinigt mir wörtlich "stark geminderte/fehlende Konzentrationsfähigkeit". * Die Epicondylitis wird seit 20 Jahren behandelt. Mehr Fakten möchte ich zum Schutz meiner Anonymität hier nicht nennen. Was die Hinweise auf Therapien, Kuren etc. betrifft: Schon mal was von Facharztmangel gehört? Mir wurde von einem Facharzt die "dringende Notwendigkeit einer komplexen Schmerztherapie" bescheinigt. Allerdings heißt es seit über einem Jahr von genau diesem Arzt: "Termine bekommen Sie erst wieder, wenn Sie Ihre Rente durch haben". Die Termine werden trotz wiederholter Überweisungen verweigert. Das glauben Sie nicht? - Das habe ich inzwischen sogar schriftlich. Ich habe nicht mal nach einem über mehrere Monate bestehenden Burnout eine Kur bekommen. Die Folge: Zwei Jahre später hatte ich einen weiteren kompletten Zusammenbruch mit einer AU über mehrere Monate. Von "hat doch jeder" kann also keine Rede sein. Um weiteren Äußerungen dieser Art vorzubeugen: Auch mit einem Gips von der Schulter bis zu den Fingerspitzen habe ich voll gearbeitet, als die Schmerzen der Epi vor der Operation unerträglich waren. Gezerrte und angebrochene Finger waren auch kein Arbeitshindernis für mich. Vielleicht verstehen Sie jetzt, warum mich diese ganze Vorgehensweise so empört und ratlos macht. MfG Janina
Anniam 17.11.2015 | 15:27
Hallo Silvia, super Beitrag, hilft auch mir . Ich stecke ja mittendrin in der Klage . Gefühlt würder ich eher meinen, ein neuer Rentenantrag in wenigen Monaten macht die da oben noch ärgerlicher ? Nur von daher dachte ich, besser durchziehen, und dann vor das LSG ? Mal gucken, wie es bei mir weiter geht. Die Peanuts waren um Himmels Willen nicht herablassend gemeint. Das ist nur die Sichtweise eines Gutachters, denke ich, wenn man nicht mit knüppelharten Befunden ankommt. Dass das gleichwohl komplette Arbeitsunfähigkeit bedeuten kann, ist mir schon klar. im übrigen scheitern natürlich alle Antworter hier an den fehlenden Infos. Mich hätte interessiert, wie lange es dauerte, bis das Sozialgericht zu seiner Einschätzung kam , und ob da zig Gutachten voraus gingen, wissen wir auch alle nicht.
Nahlaam 17.11.2015 | 15:30
@Anni Migräne ist ganz sicher eine Erkrankung, die bei einem neurologisch/psychiatrisch bedingten GA betrachtet werden sollte, da durch Migräne auch eine Erwerbsminderung vorliegen kann. Hier zu behaupten, die Migräne wäre zu Recht nicht aufgeführt, ist schlicht und einfach falsch. Und das bei Migräne Depressionen überwahrscheinlich häufig auftreten, ist auch bekannt. Wenn die GA dies nicht ausreichend bzw. gar nicht gewürdigt hat, dann möglicherweise, weil die entsprechenden Nachweise fehlen, veraltet sind etc.
Janina M.am 17.11.2015 | 15:41
Hallo Anni, sorry, die Frage ist mir durchgerutscht. Die ganzen Befunde und Gutachten sind alle neueren Datums, was auch für die Testergebnisse und Röntgenaufnahmen gilt. Den Antrag selbst habe ich im Frühjahr 2014 gestellt. Eigentlich wollte ich Wiedereingliederungsmaßnahmen (Teilzeit) beantragen, aber nachdem die Bearbeiterin die Befunde gesehen hat, hat sie mir einen Rentantrag nahe gelegt. Die Klage haben wir im März diesen Jahres eingereicht. Das SG hat weder meinen Hausarzt noch den HNO oder meine behandelnde Psychologin kontaktiert. Ob der Othopäde kontaktiert wurde, weiß ich nicht. Aber der hat - wie bereits geschrieben - mich seit über einem Jahr nicht mehr gesehen. Und ... Keine Sorge, ich hab das mit den "Peanuts" von dir nicht in den falschen Hals bekommen. ;-) MfG Janina
Anniam 17.11.2015 | 15:43
Hallo Janina, Doch, doch, ich glaube so einiges, bin selber auch in einer Lage, die absurd erscheint. Trotzdem, eines müssen Sie dringend verstehen, es geht nicht um ihr Leiden selber. Mit meinem Krebs hatte ich auch keine Chance auf Rente. Wenn z. B. ihre Wirbelsäule seit 20 Jahren behandelt wird, und all die Jahre haben Sie gearbeitet, wieso sollte man Sie dann jetzt berenten ? Was hat sich verändert ? Einlagen in den Schuhen z. B. sind wirklich komplett unbedeutend. Sicher hat der Nachschreiber recht, der sagt, eine Migräne kann im Ausnahmefall so schwer sein, dass sie von Bedeutung ist. Aber da wissen wir halt auch nicht, wie schwerwiegend sie ist, stationäre Aufenthalte dokumentiert usw. So wie das bei mir abläuft, holt das Gericht auf jeden Fall umfangreich Auskunft von allen Ärzten, und zum Gutachter, sowohl orthopädisch wie psychiatrisch muss ich auch bald. Haben die das denn auch verweigert ? Haben Sie selber eine nochmalige psychiatrische Begutachtung beantragt ? Was hat man geantwortet ?
Anniam 17.11.2015 | 15:54
Oh, hat sich überschnitten. Ist echt interessant für mich ,danke ! Dann läuft es wohl echt anders als bei mir. Klage im Juli eingereicht . Seitdem bin ich total beschäftigt damit, Anfragen zu beantworten. Alle 2 bis 3 Wochen kommt Post an, Stellungnahmen der Gegenseite, die ich kommentieren muss . Und wie gesagt, alle Ärzte angeschrieben, auch deren Antworten erhielt ich als Zweitschrift zugesandt und musste darauf antworten . Ehrlich gesagt hatte ich so ein Tempo auch gar nicht erwartet . Vielleicht zumindest etwas hilfreich für dich, zu wissen, wie das ein anderes SG macht. Keine Ahnung, was rauskommt, aber den Sachverhalt ermitteln sie gut. Wenn nichts davon bei dir passiert ist, kann man dann nicht Beschwerde einreichen ? Ich denke, da gibt es eine Möglichkeit.
Janina M.am 17.11.2015 | 15:56
Hallo Anni, dann "willkommen im Club". Wir haben bei der GRV und dem SG das Gutachten bemängelt. Aber beide lehnen die Einholung eines zweiten Gutachtens unter Berufung auf das erste Gutachten ab. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Gutachten! Hoffentlich geraten Sie an einen fairen Gutachter! MfG Janina
Nahlaam 17.11.2015 | 16:00
Die Frage ist doch wohl eher, von wann ist denn dieses Gutachten und bis wann hat das SG Zeit gegeben, um die Klage zurückzunehmen??? Es wäre ja auch vielleicht eine Möglichkeit, zum GA eine Stellungnahme abzufassen, dann detailliert alle Auswirkungen der gesamten Erkrankungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (darum geht es dem Gericht nämlich), also Tagesablauf, Schmerzkalender, Entwicklung der eigenen Gesundheit, Auswirkungen auf "normale" Tätigkeiten und Hobbies aufzuschreiben und alles zusammen mit der Stellungnahme an das Gericht zu senden und um erneute Prüfung bzw. die Begutachtung durch einen anderen GA zu bitten...
Janina M.am 17.11.2015 | 16:25
Hallo Anni, ich möchte die Diskussion hier nicht öffentlich weiterführen, da weitere Details Hinweise auf meine konkrete Person geben könnten. Wenn du privat mit mir Kontakt aufnehmen möchtest, schick bitte eine Mail mit dem Betreff "Rentenforum" an die im Impressum von alltagsmagazin.de genannte Mailadresse. Die Redakteurinnen leiten mir das dann weiter. MfG Janina
Nahlaam 17.11.2015 | 16:19
Eine Beschwerde ist fast immer möglich. Ob sie wirklich hilfreich ist, mag dahingestellt sein. Der schnellere Weg dürfte immer noch die Rücknahme der Klage sein, dann gibt es kein rechtskräftiges Urteil, was in einem weiteren Verfahren herangezogen werden kann. Und dann in sechs Monaten einen erneuten Antrag stellen mit dem Fokus auf Depression, Migräne und den durch die orthopädischen Befunde verursachten Schmerzen. Auch im erneuten Verfahren kann dann die Erwerbsminderung rückwirkend festgestellt werden.
Anniam 17.11.2015 | 16:07
@Nahla, das ist doch mit Sicherheit geschehen, wenn sie kämpfte um ein neues Gutachten. Bei mir ist es echt so,dass das Gericht mich sogar zwingt, meinen Zustand umfassend darzustellen. Ich muss jede einzelne Äußerung der Gegenseite und der Ärzte kommentieren, und man gibt mir nur vier Wochen Zeit jedesmal . Anfangs wurde ich auch deutliich hingewiesen auf meine Mitwirkungspflicht. Sicher bin ich mir aber, dass das Gericht von sich aus ermitteln muss ! Und wenn es das nicht getan hat , dann ist Beschwerde der richtige Weg .
Achillam 18.11.2015 | 07:41
Auf dieses Gutachten der DRV berufen schön und gut, aber trotzdem sind in den medizinischen Unterlagen auch die Befunde vorhanden die IHRE Ärzte ausgestellt haben. Somit liegen diese Befunde auch dem SG vor. Ich rate Ihnen auch die Klage zurück zu nehmen und in einem halben Jahr mit aktuellen Befunden einen neuen Antrag zu stellen, geht unter umständen sogar schneller als auf die abgelehnte Klage Berufung einzulegen. (ist vor allem auch billiger)
lalaam 18.11.2015 | 10:13
Hallo, sie haben leider noch nicht geschrieben in welchem Jahr Sie geboren sind. Sollten Sie nach dem 01.01.1961 geboren sein, dann können Sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden. Sie könnten zum Beispiel den Job eines Pförtners an der Nebenpforte ohne Publikumsverkehr ausüben. Und ich vermute einfach mal, dass sie das noch mindestens 6h am Tag könnten, denn so schwierig ist es nicht einen Knopf zu bedienen. Wenn man krank ist oder schwerbehindert, dann heißt es nicht automatisch, dass man auch erwerbsgemindert ist. Und immer dran denken, "ich kann nicht" wohnt meistens in der "Ich will nicht"-Straße.
Herz1952am 18.11.2015 | 11:41
Hallo Janina M. aufgrund meiner Erfahrungen empfehle ich Ihnen einen neutralen Renten- und Sozialrechtsberater, der möglichst auch bei Gericht (Landgericht) zugelassen. Diese Leute haben allerdings einen Stundensatz von 240,-- Euro, den sie meines Erachtens auch verdienen. Zwar können sie am Gutachten direkt nichts ändern, sie haben aber reichlich Erfahrung mit ähnlichen Fällen und "gehen ran wie Blücher". Diese Berater klären Sie auch über Ihre Chancen auf. Vielleicht finden Sie sogar Formfehler oder können auch Ärzte auf eine richtige Formulieren hinweisen. Ärzte wissen leider vieles nicht oder scheuen sich vor der Arbeit. Ich hatte selbst einen Fall, bei dem ich das Attest für die Krankenkasse selbst verfassen musste, weil ganz wichtige Dinge gefehlt haben. Zur Zeit "arbeite" ich mit einem Arzt zusammen, den ich auf eine Möglichkeit hingewiesen habe, wie eine Epilepsie Patienten das richtige Medikament von der Kasse erstattet bekommt, obwohl es durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss durch die GKV nicht mehr erstattungsfähig ist. Viel Erfolg
Herz1952am 18.11.2015 | 11:49
Mein Wahlspruch lautet: Alle sagten: "Das geht nicht". Dann kam einer der wusste das nicht und hat es gemacht. Ist allerdings geklaut aus dem "Tibiakopf-Bruch-Forum". Scheint aber erfolgversprechend. (smile)
Herz1952am 18.11.2015 | 11:42
Stundensatz ca 120 Euro (denke immer noch an die gute alte DM)(smile)
Janina M.am 18.11.2015 | 12:45
Hallo lala, ich wohne ganz sicher nicht in der „ich will nicht“-Straße. Wenn Sie den gesamten Thread gelesen hätten, wäre Ihnen das auch klar. Wenn das so wäre, hätte ich den Antrag schon viel eher gestellt und nicht damit gewartet, bis es gar nicht mehr geht. Hallo Herz1952, danke für den Hinweis, der uns auf eine Idee gebracht hat. Mein Anwalt hat bereits um eine Fristverlängerung gebeten, in der Hoffnung, dass inzwischen der Bescheid zum GdB kommt. Dafür hat das Sozialamt in den letzten Wochen neue Befunde abgefordert, die wir uns schicken lassen werden. Mit diesen will er die RS-Vers. zum Einlenken bewegen, damit wir die Klagen weiter verfolgen können, denn es geht nicht nur um eine EM, sondern wir klagen parallel auch auf eine BU gg. meine private Versicherung. Hinsichtlich der BU ist aus dem orth. Gutachten eindeutig ersichtlich, dass eine solche vorliegt. In der BU-Police ist keine Verweisungsklausel, was auch den Hinweis von lala auf „den allgemeinen Arbeitsmarkt“ ad acta legt. Die Reaktionen des Gerichts sind in beiden Fällen identisch. Mein Anwalt schätzt ein, dass eine volle BU und zumindest eine hälftige EM gerechtfertigt wären. Wenn es dafür keine Grundlage gäbe, würde er mir das so nicht sagen, denn er muss faktengebunden über das vorliegende Prozessrisiko aufklären. Meine behandelnden Ärzte schätzen durchweg ein, dass der GdB-Antrag mit mehr als 50 Prozent durchgehen müsste. Dann werde ich eine Mitgliedschaft beim Behindertenverband abschließen und mich ergänzend von deren Experten unterstützen lassen. Das dürfte wohl der beste Weg sein. MFG Janina
Anniam 18.11.2015 | 14:24
Janina, es tut mir leid, aber dieser Anwalt erzählt ihnen Unfug . Der GdB hat nichts zu tun mit einem Rentenantrag. Es gibt keinen Grund, auf einen GdB zu warten, das erhöht die Chancen natürlich nicht. Ich habe z. B. einen GdB von 90 und Gehbehinderung, aber das heisst nicht, erwerbsunfähig zu sein . Wenn der Anwalt sonst auch so arbeitet, dann sollten sie besser alle Schriftwechsel genauestens selber durcharbeiten. Geltend machen müssen Sie nämlich ganz anderes . Bei solchen unsinnigen anwaltlichen Aussagen fragt man sich, ob der sie vorher gut vertreten hat.....Ich hatte auch recht, habe es heute nachgefragt, das Gericht ist verpflichtet, selber zu ermitteln . Die dürfen sich nicht allein berufen auf ein Gutachten des Antragsgegners. Auch da scheint ihr Anwalt nicht gerade aktiv gehandelt zu haben ? Der Beschwerdeweg wäre vollkommen richtig, wenn ein Gericht sich nicht an Richtlinien hält ( So ganz mag ich das nicht glauben ) : Also hier stimmt irgendwie gar nichts zusammen, und ich rate sehr, sich nicht ständig auf andere zu verlassen. Gesetzestexte durcharbeiten, ( dann wüssten sie, wie unbedeutend der GdB ist ) ,Richtlinien angucken( beim GdB wüssten Sie dann , dass die weitaus meisten angegebenen Beschwerden gar keinen GdB auslösen ) usw. . Hilft ja alles nichts, und ob es nun besser ist, zurückzuziehen oder durchzuziehen, mag man verschieden sehen . Aber mit einem Anwalt, der soooo hilft, ist alles verloren .
Rentnerinam 18.11.2015 | 14:28
Zitat von Janina M. anzeigenausblenden
Janina M. schrieb

Hallo Anni,

sorry, aber scheinbar haben Sie immer noch nicht verstanden, worum es eigentlich geht.

Ja, es gibt ein psychologisches Gutachten. Und genau dieses Gutachten ist das Problem, weil es BEWEISBAR FALSCH ist.

Die dort gestellte Diagnose gibt nach dem ICD-Code an (offizielle allgemeinverständliche Definition):

„… die wiederholte reine DARBIETUNG körperlicher Symptome OHNE den NACHWEIS organischer Ursachen…“

Wir haben aber für die Symptome den Nachweis organischer Ursachen erbracht, was von der GA komplett ignoriert wird, indem sie das Vorhandensein der Symptome selbst bestreitet, was sie allein durch das angekreuzte „Nein“ bei der Frage nach der Notwendigkeit von Therapien oder Eingliederungsmaßnahmen getan hat.

Ja, es gibt MEHRERE andere Gutachten (auch psychologische), die GEGENTEILIG ausfallen, doch alle beziehen sich NUR auf das Gutachten mit der Fehldiagnose. Im orthopädischen GA findet sich sogar die Bestätigung, dass für meinen Besuch beim GA eine Begleitperson notwendig war.

Durch die Prüfung bei dem GdB-Antrag bekommen wir neue „kleine“ Gutachten. Das Sozialamt muss die zugrunde liegenden Gutachten auf Anforderung ja aushändigen und wir können sie bei den Versicherungen und dem SG verwenden, ohne dass sie als Parteiengutachten abgeschmettert werden können. Und damit liegt mein Anwalt im Gegensatz zu Ihrer Äußerung, er würde „Mist erzählen“ richtig.

Hallo Herz1952,

ich werde mich mit der Bitte um Unterstützung an NACOA wenden. Die Experten dieses Vereins sind auf solche Traumata spezialisiert, die bei mir hauptsächlich die Depressionen ausgelöst haben und die von der GA bestritten werden. Auf jeden Fall werde ich nicht aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen Janina

Sie geben sich kämpferisch und das ist gar nicht mal schlecht, wenn es denn auch Aussicht auf Erfolg hat. (das wünsche ich Ihnen gerne) Allerdings, und so las ich Ihre bisherigen Informationen, ist das Sozialgericht bereits zu einem für sich abschließendem Ergebnis gekommen und legt Ihnen fairerweise die Klagerücknahme nahe. Ihre RS-Versicherung hat Ihnen auch keine weitere Deckungszusage mehr offeriert, da sie den weiteren Verlauf als nicht erfolgversprechend einstuft. Ihr Anwalt könnte bei Gericht noch ein Gutachten nach § 109 SGG einfordern, was kostenmäßig zunächst zu Lasten von Ihnen als Kläger zu tragen ist. Die "zündende Idee" Ihres Anwalts kann ich nicht Folge leisten, auf die "neuen Befunde" zu warten, die bezüglich der Feststellung zum GdB eingefordert wurden, da Sie weiter oben erklärten, dass alle dem Gericht vorliegenden Befunde aktuellen Datums seien. Was erhoffen Sie sich somit nun von den Befunden der Ärzte, die gegenüber dem Amt für Soziales zur Ermittlung/ Feststellung ihres Gesundheitszustands aufgefordert wurden eine gesundheitliche Stellungnahme abzugeben? Es sind mit angrenzender Wahrscheinlichkeit die gleichen behandelnden Ärzte, die sich dem SG gegenüber bereits über Ihren Gesundheitszustand geäußert haben und man somit auch annehmen kann, dass die an das Amt für Soziales erfolgte Befunderhebung keine wesentlich neue Erkenntnis zu Tage bringt. Auch bei dieser Befunderhebung um den GdB läuft es nicht auf die einzelnen Diagnosen hinaus, sondern den "Funktionseinschränkungen", die dauerhaft mit Funktionsstörungen einhergehen werden. Ihre orthopädischen und weitere Diagnosen haben Sie bereits im einzelnen hier veröffentlicht und mir fällt es schwer daran zu glauben, dass, so wie es Ihre Ärzte einschätzen, ein GdB 50 (+) Anerkennung finden wird. (Es würde mich aber freuen, wenn man Ihre Leiden mit einem GdB angemessen dotieren würde) Ich erkläre es Ihnen, warum ich Zweifel habe: Die Beurteilung der Schwere Ihrer Migräne und die Anerkennung und Schwere der Depression bieten m. E. einzig allein Chancen, den GdB über einen Grad von 50 zu stellen. Diese beiden Diagnosen hätten aber bereits auch Relevanz bei der Beurteilung zur Anerkennung der Erwerbsminderung und auch BU finden müssen, wenn sie dokumentarisch nachgewiesen von ausgeprägter Natur wären und eine dauerhafte Funktionsstörung im Alltag damit einher ginge. Der von Ihnen bezeichnete "Behindertenverband" nennt sich richtigerweise "Sozialverband" (z.B. der VDK oder der SoVD). Meine persönlichen Erfahrungen mit einem solchen Verband sind eher negativer Natur. Hätte ich auf diesen gehört, wäre ich baden gegangen. Ich habe mich, so gut es ging, fachlich eingelesen und das Widerspruchsverfahren alleine durchgezogen und mich erst im Klageverfahren anwaltlich vertreten lassen. Ich wünsche Ihnen von daher mehr Glück mit einem solchen Verband. Wünschenswert wäre es, wenn Sie von Ihrem Anwalt kompetent betreut und vertrauensvoll beraten würden. Fälle wie Ihrer (Kampf um Anerkennung EM und BU) werden bei "Krank ohne Rente.de" täglich besprochen und vielen wurde mit Rat und Tat durch Erfahrungswerte geholfen. Alleine um ähnliche Fälle wie Ihre nachzulesen würde es sich lohnen, einen Blick hineinzuwerfen. Alles Gute auf Ihrem Weg und ein glückliches Händchen wünscht Rentnerin
Janina M.am 18.11.2015 | 17:24
Hallo Forumsschreiber, diese Studie hier ist sicher für viele von Ihnen interessant: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/fruehrente-psycho-guta… Bei einem gezielt von Fachleuten konstruierten Fall haben gerade einmal 4 von 22 Gutachtern eine korrekte Einschätzung vorgenommen. Offenbar bin ich an einen der 18 anderen GA geraten, denn der Diagnoseschlüssel F45.1 ist beim Nachweis organischer Ursachen schlichtweg falsch, was aber weder die Versicherungen noch das SG interessiert, obwohl gerichtsverwertbare BEWEISE dafür vorliegen. Eine Möglichkeit, Röntgengeräte zu beschummeln, gibt es nämlich nicht. Das und nichts Anderes meinte ich auch mit dem Hinweis auf subjektive und objektive Diagnosen in einem meiner vorherigen Posts. MfG Janina
Herz1952am 18.11.2015 | 16:36
Zum Trost, 50 % der Anträge werden erfahrungsgemäß abgelehnt. Bei Widerspruch oder Klage verfahren werden 30 weitere % anerkannt. Dies ist leider nur Statistik. Außerdem entscheidet nicht der Rechtspfleger. Zwar ist normalerweise der SB-Ausweis nicht für die Rente maßgebend. Aber es könnte durchaus sein, Dass aus dem B e s c h e i d die eine oder andere Krankheit anders bewertet wird, als sie die RV sieht. Da wäre evtl. ein Ansatzpunkt zum "einhaken" gegeben. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht müsste schließlich auch seine Erfahrungen haben. Ich hatte zwar keinerlei Schwierigkeiten mit der Rente durchzukommen. Aber ein Bekannter hatte mit dem gleichen RV-Berater den ich hatte, seine Rente nach Ablehnung durchsetzen können. Es ist schon ein "Kreuz" mit den Gutachtern. Keine Ahnung aber davon viel. Siese müssen ja nicht mit Ihren Krankheiten leben und vor allem nicht arbeiten. Diese haben auch keine Ahnung, dass sie durch eine Kleinigkeit die Menschen ins soziale Abseits bringen können. Das hat mir mein Berater damals gesagt.
Anniam 18.11.2015 | 18:30
Hallo Janina, Sie tun sich einfach keinen Gefallen mit der Verweigerung der Realitäten. Rente ( GdB ebenfalls ) gibt es nicht, nur weil sie einen Befund haben, der mit Röntgengerät nachweisbar ist !!! Verzteihung, aber wenn Sie bei Gericht genauso argumentiert haben, ist mir klar, warum die ihnen zur Rücknahme raten. Ihr Anwalt allerdings muss es besser wissen. Es geht um die Frage, welche Funkitonsdefizite sie haben. Ich z. B. habe u. a. einen Bandscheibenvorfall am Hals. Das als solches sagt gar nichts aus . Wenn aber Nerven eingeklemmt sind, wenn es ständig zu Nervenentzündungen und starken Schmerzen kommt, wenn ich den Hals nicht mehr drehen kann, dann könnte es sein, dass das für meine Rente eine Rolle spielt . (Wobei man allein deshalb natürlich auch noch nicht komplett arbeitsunfähig ist . ) So müssen Sie es bei sich auch verstehen. Ob sie Verschleiß der Lendenwirbelsäule haben lt. Röntgenbild, ist ziemliich uninteressant. Aber wie lange können sie sitzen , das wäre z. B eine Frage, die wichtig ist .
Herz1952am 19.11.2015 | 11:15
Sie haben im Prinzip recht @Anni. Aber meistens interessiert sich der Gutachter nicht einmal daran, dass beim Sitzen Schmerzen entstehen und sagt, dass doch 4 Stunden zumutbar sind. Nicht jedes Röntgenbild begründet eine Einschränkung, weil der "Defekt" die Schmerzen und Einschränkungen nicht begründen kann. Dass allerdings die Gutachterin sagt: vollschichtig, ohne Einschränkung, darüber "schweigt des Sängers Höflichkeit". Eine Möglichkeit sehe ich noch für @Janina. Die Depression. Aber ich möchte Ihr nicht wünschen, dass diese so stark ist, dass sie deswegen nicht mehr arbeiten kann. Außerdem ist dies ein sehr weitläufiger Begriff und eine gesicherte Diagnose kann Monate, wenn nicht Jahre dauern. Aber wenn jemand so viel Krankheiten und Einschränkungen hat, kann daraus eine "massive, reaktive Depression" entstehen, die sich noch verstärken kann oder "endogen" werden kann.
Janina M.am 19.11.2015 | 17:04
Hallo Forumsschreiber, danke Herz1952! Sie haben es auf den Punkt gebracht. Durch die Skoliose in der LWS ist z.B. der Ischiasnerv permanent eingeklemmt. Laufen und Stehen sind schmerzfrei nur für wenige Minuten möglich. Das Röntgenbild BEWEIST nur, dass es so ist. Ähnlich ist es mit dem Audiogramm, welches den NACHWEIS für die Ohrgeräusche bringt, von denen die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigt wird. Die gesicherte Diagnose Depressionen besteht bei mir schon seit Mitte der 1990er Jahre. Ich habe mir lange Zeit (auch gegen die Schmerzen) mit Autogenem Training beholfen, muss aber schon seit 15 Jahren durchgängig Medikamente nehmen. Die Depressionen wurden durch Traumata (deshalb der Hinweis auf die EKA-Therapie – Erklärungen gibt es bei NACOA Deutschland) verursacht. Sie haben sich in den letzten Jahren so verstärkt, dass meine behandelnde Psychologin u. A. Störungen des formalen Denkens bescheinigt hat. Deshalb, Anni, kann auch keine Rede von „Verweigerung der Realitäten“ sein. Die GA verweigert die Anerkennung der Realität, nicht ich. Sie erklärte mich hinsichtlich der Traumata und der von mir zu tragenden Folgen der Straftaten Dritter wörtlich für „unglaubwürdig“, obwohl ich ihr für alles z.B. Gutachten, Fotos, amtliche Dokumente etc. vorgelegt habe. Das Schlimmste daran ist, dass die trotz der Nachweise erfolgte Darstellung als „unglaubwürdig“ die Depressionen noch zusätzlich verstärkt hat. Wenn ich nicht gute Freunde hätte, die über Jahrzehnte hinweg viele Dinge persönlich miterlebt haben, und die mir immer wieder bestätigen, dass meine Gefühle und Erinnerungen den Tatsachen entsprechen, hätten mich die dadurch entstandenen Zweifel schon längst zerstört. Über solche Konsequenzen denken die GA nicht einmal ansatzweise nach. Traurig, aber wahr. Mit freundlichen Grüßen Janina
Herz1952am 19.11.2015 | 18:17
Janina, das ist ja das Problem, dass wir Kranken unser Empfinden nicht auf die Ärzte übertragen können. Außerdem kenne ich Menschen, die kein oder nur wenig Schmerzempfinden haben, dazwischen gibt es jede Menge Varianten. Es gibt nicht nur Schwarz/Weis, es gibt jede Menge Graustufen. Mir ist neulich der Gedanke durch den Kopf gegangen, dass Kranke in einer Diktatur durch Gesunde leben. Für Kranke gelten auch andere Ratschläge wie für Gesunde. Wenn man 2 Krankheiten hat und befolgt die Ernährungsregel der einen, kann dies sein, dass es für die andere Erkrankung das reine Gift ist. Nach den Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen muss der Patient nachweisen, dass er "unschuldig" ist ("stringente Diät"). Einem mutmaßlich kriminellen muss zuerst die Schuld nachgewiesen werden, bevor er verurteilt wird. Bei zwei stringenten Diäten kann man schon sterben, aber wenigstens gesund ernährt.(smile).
Anniam 20.11.2015 | 08:35
Hallo Janina, Letzter Versuch: es geht kein Stück darum, ob sie etwas erlitten haben, sondern darum, ob sie arbeiten könnten. Wenn sie weiter kommen wollen,dann müssen sie z. B. wissen, welche Leistungseinschränkungen bez. Ischiasnerv der Gutachter festgelegt hat. Und hat ein psychiatrisches Gutachten stattgefunden ? Wenn nein, hat ihr Anwalt das bei Gericht beantragt ? Haben Sie eine stationäre Reha gemacht mit welchem Ergebnis ? Alles andere mag zwar persönliches Leid darstellen, aber darum geht es eben nicht. Auch nicht um die Frage ob Sie Krankheiten haben sondern wie wirken die sich aus auf ihren Alltag ? Haben sie z. B. eine Haushaltshilfe, wer macht Einkäufe,wenn Sie nicht einmal stehen können ? Pflegestufe ? Wie viel Antidepressiva nehmen sie, wie sind sie zum Gutachter hingekommen usw. Hat ihr Anwalt sich da engagiert und Belege erbracht ? Nein, ich meine nicht die Diagnosen ! Und weshalb Sie nicht reagieren auf den dringenden Hinweis, Ihr Anwalt redet Mist, wenn er meint, ein GdB würde irgendwas ändern ? Vermutlich verbockt der noch mehr, aber Sie ignorieren das komplett ?
Janina M.am 20.11.2015 | 13:26
Hallo Anni, sorry, aber scheinbar haben Sie immer noch nicht verstanden, worum es eigentlich geht. Ja, es gibt ein psychologisches Gutachten. Und genau dieses Gutachten ist das Problem, weil es BEWEISBAR FALSCH ist. Die dort gestellte Diagnose gibt nach dem ICD-Code an (offizielle allgemeinverständliche Definition): „… die wiederholte reine DARBIETUNG körperlicher Symptome OHNE den NACHWEIS organischer Ursachen…“ Wir haben aber für die Symptome den Nachweis organischer Ursachen erbracht, was von der GA komplett ignoriert wird, indem sie das Vorhandensein der Symptome selbst bestreitet, was sie allein durch das angekreuzte „Nein“ bei der Frage nach der Notwendigkeit von Therapien oder Eingliederungsmaßnahmen getan hat. Ja, es gibt MEHRERE andere Gutachten (auch psychologische), die GEGENTEILIG ausfallen, doch alle beziehen sich NUR auf das Gutachten mit der Fehldiagnose. Im orthopädischen GA findet sich sogar die Bestätigung, dass für meinen Besuch beim GA eine Begleitperson notwendig war. Durch die Prüfung bei dem GdB-Antrag bekommen wir neue „kleine“ Gutachten. Das Sozialamt muss die zugrunde liegenden Gutachten auf Anforderung ja aushändigen und wir können sie bei den Versicherungen und dem SG verwenden, ohne dass sie als Parteiengutachten abgeschmettert werden können. Und damit liegt mein Anwalt im Gegensatz zu Ihrer Äußerung, er würde „Mist erzählen“ richtig. Hallo Herz1952, ich werde mich mit der Bitte um Unterstützung an NACOA wenden. Die Experten dieses Vereins sind auf solche Traumata spezialisiert, die bei mir hauptsächlich die Depressionen ausgelöst haben und die von der GA bestritten werden. Auf jeden Fall werde ich nicht aufgeben. Mit freundlichen Grüßen Janina
Herz1952am 20.11.2015 | 12:27
Anni, eigentlich können nur Gegengutachten helfen, die dem "offiziellen" Gutachten widersprechen. Ich habe aufgrund meines Berufes schon vieles erlebt in dieser Hinsicht. Der eine Gutachter sieht das so, der andere wiederum anders. Auch was die Arbeitsfähigkeit betrifft. Ohne entschiedene Gegenwehr ist da nichts zu machen. Ich musste schon Widersprüche gegen die Rentenversicherung (Beitragspflicht) einlegen. Abgelehnt mit den gleichen Argumenten wie vorher. Da gibt sich erst einmal keiner die Mühe, das neu zu beurteilen. Erst eine Lohnsteuerprüfung konnte mir "helfen". Die Beitragspflicht war in diesem Fall abhängig von der Lohnsteuerpflicht.
Silviaam 20.11.2015 | 13:21
@Janina M Ich kann einerseits ihre Enttäuschung um das Begutachtungsergebnis gut nachvollziehen, da mir ihr jahrelanges "Durchhaltepraktizieren" nicht fremd ist. So hatte ich meinen Berufsalltag auch über 20 Jahre gestemmt, die Schmerzen ertragen und mich im Berufsleben und im Privaten (Ehrenamtstätigkeiten) mit Aufgaben umgeben, um Ablenkung vom Schmerz zu erfahren. Das hat so lange gut funktioniert, bis mein Körper mir zeigte, wenn du nicht auf mich hören willst dann musst du richtig fühlen. Nachdem ich diverse Operationen hinter mir hatte und endlich aus dem Teufelkreis, mich mit "Arbeit zuzudröhnen" anstatt halb lang zu machen, raus war, kam der psychische Knacks. Ich war zunächst auch dem Irrglauben verfallen, nachdem meine behandelnden Ärzte mir nahelegten jetzt unbedingt die Notbremse zu ziehen, dass die über 20 Jahre dokumentierten und reichlich gestellten Diagnosen/Befunde, die u.a. zu einem GdB 70 führten, doch aussagekräftig genug seien um die von mir zwar nicht gewünschte aber um meiner Restgesundheit Willen notwendig gewordene beantragte Anerkennung auf EM Würdigung findet. Ich lernte in dem fast dreijährigem Verfahrensablauf, dass ich mich von dem Gedanken einer Anerkennung meiner einzelnen Leiden und ihren auf Dauer funktionellen Störungen für das EM-Verfahren befreien musste, denn diese fanden ausschließlich zur Feststellung eines GdBs ihre Relevanz. Für das Erwerbsleben werfen diese funktionellen Störungen natürlich auch Fragestellungen auf, werden aber einer anderen Bedeutung als zur Bemessung eines GdB zugetan, da auch ein anerkannt schwerbehinderter Mensch nicht unbeding auch erwerbsunfähig sein muss. Ihre hervorgehobenen Erkrankungen, die sich bildgebend und diagnostisch ohne Frage darstellen, werden von daher gutachterlich eingeschätzt und in den Kontext zu ihrem Beruf, hilfsweise zu jedwedem zumutbaren Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gestellt. Es ist in beiden Fällen, durch Sie wie auch durch die begutachtenden Personen, immer von einer subjektiven "restleistungsvermögenden Einschätzung" auszugehen. Dass die zur Beweisführung aufgeforderten Personen u.U. eine anderslautende Einschätzung dabei hervorbringen als sie, der tagtäglich seinen Körper spürt und mit den negativen Auswirkungen im Alltag/Berufsleben klar zu kommen versucht, liegt an der Natur der Sachlage, da diese Personen sich an den Richtwerten der Vorgaben zu den Begutachtungskriterien zu orientieren haben. Daher wird eine ausführliche gutachterliche aktuelle Befunderhebung, vor allem im Streitfall, aus Vorbefunden/Arztanfragen/gutachterlichen Stellungnahmen zusammengetragen. Ein Röntgen/MRT/CT Bild sagt z.B. meistens sehr wenig über den Allgemeinzustand der Restleistungsfähigkeit aus außer, die Bildgebung deutet bereits auf massive neutrale Schäden, sodass von einer Komorbidität oder gar Immobilität auszugehen ist. Veränderungen z.B. der WS teilt man in erbliche, von Geburt an bestehende, traumatisch oder degenerativ erworbene Schädigungen ein. Bleibende funktionelle neurologische Störungen, die damit einhergehen können, werden ggf. durch beruflich unterstützende Hilfsmittel auszugleichen sein. Werden z.B. dem Antragsteller einer EM beim Arbeitsablauf keine längeren "Sitzepisoden" mehr zuzumuten sein wird es zu prüfen bleiben, ob durch einen Positionswechsel (stehend, gehend) durch einen Höhen verstellbaren Schreibtisch oder einem Stehpult, über ein Headset/mobiles Telefon der Arbeitsaublauf weiterhin zumutbar bleiben kann. Selbst die Fragestellung, ob durch zusätzliche überbetriebliche Pausen, mit der Möglichkeit sich in einem Ruheraum (auch liegend) zu erholen um das Restleistungsvermögen zu erhalten, wird ggf. gutachterlich thematisiert.. Das gutachterliche Verfahren ist sehr komplex und bestimmt nicht immer auch nachvollziehbar, schon gar nicht, wenn man sich persönlich begutachtend darin sieht. Die Beweiserbringung, dass das Restleistungsvermögen im rentenrechtlichem Sinn aufgehoben ist, liegt zunächst immer bei dem EM-Rentenantragsteller, der sich dann aber den gutachterlichen Kriterien zur Feststellung einer EM stellen muss. Ich stimme @Anni dahingehend vollkommen zu, dass sie, Janina M, sich frei von den Gedanken ihrer vorliegenden multiplen Diagnosen/Befunden/bildgebenden Dokumentationen machen müssen und sich mehr auf mit diesen Diagnosen verbundenen körperlichen wie seelischen Funktionsstörungen im Alltags-/Berufsleben beschäftigen sollten, dass diese auch angemessene Behandlungen erfahren. Da bereits ein gerichtlich gutachterliches Verfahren erfolgt ist und man Ihnen, nach Durchsicht aller Befunde/Diagnosen/bildgebenden Dokumentationen nahelegt die Klage zurück zu nehmen, bin auch ich, wie weiter oben in meinen Beiträgen erörtert, der Meinung, dass sie gut daran täten dem Hinweis des SG Folge zu leisten. Ein nicht gefälltes Urteil ist kein Urteil! Das sollten sie für die Zukunft im Hinterkopf haben. Neue Erkenntnisse, durch die gleichzeitig parallel laufende GdB-Beweisführungssache, annehmend dass sie sich auf die gleichen Erkrankungen beziehen wie bei Geltungmachung zur EM, werden m.E. demnach nicht zu erwarten sein. Von daher finde ich es nicht gut beratend von ihrem Anwalt, sie darauf zu vertrösten und ihre Hoffnung weiterhin zu schüren. Auch ein Sozialverband wird sie im jetzigen Vrfahren kaum anders unterstützen können. Der Karren steckt (sprichwörtlich betrachtet) im Dreck. Man sollte ihn, mit Hinblick auf die Zukunft, versuchen gefahrlos daraus zu ziehen und sich die Option einer neuen Antragstellung mit etwaigem erneutem Gerichtsverfahren offenhalten. Mit der "Brechstange" wird sich der jetzige Richter sicher nicht verbiegen lassen, zumal für ihn die Beweisführung abgeschlossen scheint, sonst hätte er Sie nicht fairerweise um Klagerücknahme ersucht, bevor er sein Statement, in Form einer Ablehnung abgibt, wie er Ihnen bereits prognostizierte. Vergleichend zu meiner damals begleitenden rechtlichen Unterstützung, sehe auch ich Sie nicht gut anwaltlich beratend. Haben Sie für sich die Frage geklärt, wer sie finanziell weiter begleiten wird, wenn sich die Rechtsschutzversicherung bei Klagefortführung rauszieht? Der Anwalt wird im weiteren Prozessverlauf sich mit seinen finanziellen Ansprüche dann an sie halten. Ignorieren sie nicht alle wohlgemeinten Versuche der Forenteilnehmer ihnen durch eigene Erfahrungen und Sichtweisen die Augen zu öffnen. Machen sie sich gedanklich von den negativen Dingen frei. Nicht alle Menschen wollen Ihnen was Schlechtes. Nicht die Menschen hier und auch nicht die einzelnen Gutachter. Gruß Silvia
Herz1952am 20.11.2015 | 14:06
Hallo Janina, "kleine Gutachten" werden Ihnen bereits mit dem GdB-Bescheid mitgeteilt. Dann könnten Sie auch die Begründungen zu den einzelnen Behinderungen anfordern. Diese müssten Ihnen detailliert mitgeteilt werden, schon aus dem Grunde, weil Sie gegen den GdB-Bescheid auch Widerspruch einlegen könnten. Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Es könnte ja sein, dass die Krankheiten anders beurteilt werden. Das wäre sozusagen der Hebel, der das GA "aus den Angeln" hebt. Ich glaube, mein Berater hat sich damals ähnlich ausgedrückt. Ich habe es allerdings nicht gebraucht.
Mitleserinam 20.11.2015 | 14:06
Zitat von Janina M. anzeigenausblenden
Janina M. schrieb

Hallo Anni,

sorry, aber scheinbar haben Sie immer noch nicht verstanden, worum es eigentlich geht.

Ja, es gibt ein psychologisches Gutachten. Und genau dieses Gutachten ist das Problem, weil es BEWEISBAR FALSCH ist.

Die dort gestellte Diagnose gibt nach dem ICD-Code an (offizielle allgemeinverständliche Definition):

„… die wiederholte reine DARBIETUNG körperlicher Symptome OHNE den NACHWEIS organischer Ursachen…“

Wir haben aber für die Symptome den Nachweis organischer Ursachen erbracht, was von der GA komplett ignoriert wird, indem sie das Vorhandensein der Symptome selbst bestreitet, was sie allein durch das angekreuzte „Nein“ bei der Frage nach der Notwendigkeit von Therapien oder Eingliederungsmaßnahmen getan hat.

Ja, es gibt MEHRERE andere Gutachten (auch psychologische), die GEGENTEILIG ausfallen, doch alle beziehen sich NUR auf das Gutachten mit der Fehldiagnose. Im orthopädischen GA findet sich sogar die Bestätigung, dass für meinen Besuch beim GA eine Begleitperson notwendig war.

Durch die Prüfung bei dem GdB-Antrag bekommen wir neue „kleine“ Gutachten. Das Sozialamt muss die zugrunde liegenden Gutachten auf Anforderung ja aushändigen und wir können sie bei den Versicherungen und dem SG verwenden, ohne dass sie als Parteiengutachten abgeschmettert werden können. Und damit liegt mein Anwalt im Gegensatz zu Ihrer Äußerung, er würde „Mist erzählen“ richtig.

Hallo Herz1952,

ich werde mich mit der Bitte um Unterstützung an NACOA wenden. Die Experten dieses Vereins sind auf solche Traumata spezialisiert, die bei mir hauptsächlich die Depressionen ausgelöst haben und die von der GA bestritten werden. Auf jeden Fall werde ich nicht aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen Janina

Hallo Janina M., Sie scheinbar auch nicht, wenn Ihnen so gar kein Ratschlag recht ist, der von Ihrer eigenen festgefahrenen Meinung abweicht. Dann hätten Sie hier gar nicht erst posten müssen, wenn Sie keine andere Meinung außer der eigenen zulassen. Super, dann ist doch alles geklärt. Wenn Sie es beweisen können, dann tun Sie es doch! Aber dem Gericht gegenüber, und nicht dem Forum. Hier braucht das niemand, hier entscheidet niemand über Ihren Fall. Dann ist der Beitrag ja erledigt und kann geschlossen werden. Schönes Wochenende!
Marcoam 20.11.2015 | 23:15
Hallo Janina, ich erzähl mal kurz meine Erfahrungen mit RA. Meine Frau erkrankte 2001 an Brustkrebs . Daraufhin Depressionen u.s.w. 2002 erhielt sie EM rente befristet für 3 Jahre. Weiterverlängerung 2005 wieder 3 Jahre. Antrag 2008 auf Weiterverlängerung - Ablehnung , Widerspruch und Klage mit RA Klage erfolglos und jetzt kommt der WICHTIGE PUNKT für SIE ,, Weil sich der RA nur auf den Gdb festgebissen hat ( sie hatte GdB 70 ) und nur zig Diagnossen aufgezählt hat , die aber KEINEN interessieren ( das weis ich heute auch und würde mich NIE mehr auf einen RA verlassen ).na egal 2010 haben wir dann EM Rente neu beantragt - Ablehnung - Wirderspruch und Klage vor dem SG --- Und das alles ohne Anwalt und raten Sie mal wer gewonnen hat ?. Richtig, meiner Frau wurde SOFORT die unbefristete Rente genehmigt und 2 Jahre rückwirkend nachgezahlt. Das alles nur weil ich Nächte lang im Netz und in solchen Foren mir Rat geholt , Urteile gelesen mich mich anderen ausgetauscht habe und auch den Ratschlag anderer angenommen habe . Und dies rate ich Ihnen auch . Alles Gute für Ihr weiteres Leben MFG
Herz1952am 21.11.2015 | 14:11
Marco, Bei Janina geht es vor allen Dingen darum, die bisherigen Diagnosen der GA zu erschüttern. Es genügt nicht sich am GdB selbst festzubeißen. Hoffentlich hat Sie die Möglichkeit Ihrem Ratschlag zu folgen und auch selbst zu forschen. Ich bevorzuge in solchen Fällen einen freien Renten- und Sozialrechtsberater, der womöglich noch beim Landgericht zugelassen ist. Dieser kümmert sich n u r um Renten- und Sozialrecht. Ein Rechtsanwalt ist meistens auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert und dar auch noch andere Aufgaben übernehmen. Bei Krebs ist es leider so, dass im allgemeinen die Rente gestrichen wird, falls kein Rezidiv mehr in den letzten 5 Jahren aufgetreten ist. Die Zeiten können vielleicht auch abweichen. Sobald die ersten Anzeichen wieder auftreten kann die Rente wieder "aufleben". Ist eine "blöde" Krankheit, sie richtet sich nicht nach der Zeit. Ich wünsche Janina ebenfalls alles Gute und auch Ihnen für Ihre Familie.
Marcoam 21.11.2015 | 14:57
Marco, Bei Janina geht es vor allen Dingen darum, die bisherigen Diagnosen der GA zu erschüttern. Es genügt nicht sich am GdB selbst festzubeißen Ja so hab ich das ja auch gemeint ................. MFG
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