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Nachzahlung

von kleineHexe27.11.2008 | 15:19
992 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, habe für das letzte Jahr Halbwaisenrente nachträglich beantragt (ich studiere) und habe auch den Bescheid bekommen, dass ich für den entsprechenden Zeitraum eine Nachzahlung bekomme. Auf der Abrechnung steht aber, dass die monatliche Höhe der Zahlung ein gewisser Betrag ist, und dann wird immer noch ein Teil (60%) wieder abgezogen, so dass insgesamt nur 40% des eigentlichen Anspruchs nachgezahlt werden. Weiß jemand warum das so ist? Vielen Dank schonmal!

2 Antworten

Rosannaam 27.11.2008 | 15:28
Ich kann mir den Grund des Abzugs von 60 % auf der Nachzahlungsmitteilung nicht vorstellen. Es muß doch aber irgendwo im Bescheid eine Begründung dazu stehen!? Wenn nicht, fragen Sie tel. bei der DRV nach, um was für einen Abzug es sich hierbei handelt. Oder haben Sie während des Nachzahlungszeitraumes Leistungen von dritten Stellen (Sozialamt, Arbeitsamt, Jobcenter oder ähnlichem) erhalten? Dann hat diese Stelle Erstattungsanspruch in Höhe der gezahlten Leistung geltend gemacht und bekommen. MfG Rosanna.
Wolfgangam 27.11.2008 | 15:44
Hallo kleineHexe, hatten Sie während des Zeitraums, für den die Halbwaisenrente nachgezahlt wird, Einkünfte ? Dann können das Zahlen/Werte aus der Ermittlung des so genannten anrechenbaren Einkommens sein, das zu einer entsprechende Kürzung der Halbwaisenrente geführt hat. Eine Kürzung der Nachzahlung um einen fixen Wert (60%) gibt es nicht. Gruß w.
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