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Experten-Antwort

Nachzahlung - Ausgleich KK

von Saskia Bethke24.09.2013 | 11:05
1673 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich bitte Sie um Rat in meiner Angelegenheit. Januar/Februar 2013 stationäre Reha mit Abschlussbericht vollschichtig arbeitsunfähig, 3 bis unter 6 Stunden Februar – Lohnfortzahlung Juni – nachdem die DRB sich nicht zum Abschlussbericht geäußert hat – Rentenantrag 1.März bis Ende August Krankengeldbezug Anfang September – Rentenbescheid dauerhaft volle Erwerbsminderung: rückwirkend ab 01. Februar 2013 Nachzahlung von 01.Februar bis 31.Oktober wird nicht ausgezahlt, wegen Ausgleich mit der Krankenkasse. Anfang September – die Krankenkasse schreibt, dass kein Krankengeld mehr ausgezahlt wird, wegen dem Rentenstatus seit Februar 2013 Frage: Wie rechnet die DRB mit der KK ab? Geht die Gesamtsumme pauschal an die KK oder erhält die KK pro Auszahlungsmonat den monatlichen Rentenbetrag? Habe ich einen Anspruch auf eine Zahlung für September und Oktober? Wie soll die Zeit finanziell überbrückt werden, rechtlich gesehen? Vielen Dank für Ihre Mühe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das ist im Prinzip so wie bereits dargestellt.

Falls das monatliche Krankengeld höher ist als die monatliche Rente, verbleibt der überschießende Betrag bei Ihnen.

Sie können den Rentenversicherungsträger über die Einstellung des Krankengeldes informieren und um eine möglichst schnelle Aufnahme der laufenden Zahlung bitten.

Mit freundlichen Grüßen!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Xam 24.09.2013 | 11:24
Die Krankenkasse kann nur für den Zeitraum einen Erstattungsanspruch geltend machen, für den Sie auch Krankengeld erhalten haben. Die Rente für September und Oktober steht somit Ihnen zu. Bitten Sie den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer KK darum, den Erstattungsanspruch baldmöglichst bei der DRV geltend zu machen. Nach erfolgter Abrechnung bekommen Sie den Restbetrag überwiesen
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