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Experten-Antwort

Nachzahlung befristete EM Rente

von Karl-heinz07.06.2018 | 18:19
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4 Antworten

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Hallo zusammen, wer weis es!!!!bei mir wurde im Februar 18 die volle Em Rente festgestellt. Datum der rückwirkenden Feststellung war November 2017. Rentenzahlung deshalb ab 1.6.2018 War im Alg1 bezug von7.17 bis 1.4.18 Ab 1.4.18 Rentenzahlung wegen §101a. ich muste Das ALG1 Geld von 1.1.2018 bis 28.2.2018 zurückzahlen wegen Urlaubsabgeltung. Soweit ok.Bekomme ich für diese Zeit auch meine Rente (musste mich selbst versichern) oder muss ich das als "dazugelernt" verbuchen. danke und schönen Abend noch. mfg Karl-Heinz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl-Heinz,

bitte lassen Sie von der Rentensachbearbeitung die Höhe Ihrer Nachzahlung prüfen. Diese ist abhängig vom Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit.

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3 Antworten

Karl Heinz Rummiggeam 07.06.2018 | 19:32
Hallo, ich weiß es. Du musst das als "dazugelernt" verbuchen. Gern geschehen und schönen Abend noch. LG
Karl-heinzam 08.06.2018 | 08:50
Hallo Experte, lt. aussage des Sachbearbeiters gibt es keine Nachzahlung da keine Verrechnung mit der AA erfolgte. ALG1 Ende 31.3.2018 "Nahtloser Übergang " nach §101a Rentenzahlung ab 1.4.2018 daher keine Verrechnung!? mfg Karl-Heinz
Mondkindam 08.06.2018 | 10:43
Hallo Karl-Heinz, Ihnen wurde eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bewilligt, die grundsätzlich erst ab Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung zu zahlen ist. Vor Beginn des 7. Kalendermonat beginnt die Zahlung nur wenn der Anspruch auf ALG aufgrund der Feststellung der vollen Erwerbsminderung entfällt. Auf Grund dieser Feststellung ist bei Ihnen das ALG erst ab 01.04.2018 entfallen und daher wird Ihnen ab 01.04.2018 die Rente gezahlt. Das Ruhen des AlG wegen der Urlaubsabgeltung ist kein Grund das die Rentenzahlung früher beginnt.
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