Die Voraussetzungen für eine volle EM-Rente sind laut Rentenbescheid am 03.04.2018 erfüllt. Laut Bescheid bekomme ich eine volle Erwerbsminderungsrente befristet bis 31.10.2021. Erste Zahlung Ende November 2018.
Nun zu meiner Frage; Bekomme ich eine Nachzahlung ab 03.04.2018, denn davon steht nichts im Bescheid?
Fast die gleiche Daten wie bei mir und daher kann ich dir sagen, das es erst frühestens nach 7 Monaten Erwerbsminderungsrente gibt.
Daher gibt es dafür keine Rückzahlung.
Jedoch spielt das keine Rolle denn die Rückzahlung bekommt ja die Krankenkasse.
Hallo Daniela
Da ich täglich noch knapp 2 Stunden arbeite wird die Krankenkasse wohl nichts bekommen, zumal ich Privatversichert bin.
Somit müsste eine Nachzahlung ab Antragstellung erfolgen.
Hallo Daniela
Da ich täglich noch knapp 2 Stunden arbeite wird die Krankenkasse wohl nichts bekommen, zumal ich Privatversichert bin.
Somit müsste eine Nachzahlung ab Antragstellung erfolgen.
Wann die Rente beginnt, steht garantiert auch im Rentenbescheid.
:)
Im Gesetz steht, dass befristete Renten wegen verminderter Erwerbsminderung nicht vor Beginn des 7. Kalendermonates nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet werden.
Ich denke, das ist egal welche Kasse
Lies den Rentenbescheid. Dort steht auch das Datum, wann die Rente beginnt und warum.
Das Antragsdatum ist NICHT der Rentenbeginn
Warum 3.4.2018? Was war an dem Tag?
Im Rentenbescheid steht folgender Zusatz unter dem Punkt Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung :
Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 03.04.2018 erfüllt.
Heißt das nun, eine Nachzahlung der Rente ab Antragstellung entfällt, oder bekomme ich eine Nachzahlung der EM Rente ab Antragstellung?
Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 03.04.2018 erfüllt.
Heißt das nun, eine Nachzahlung der Rente ab Antragstellung entfällt, oder bekomme ich eine Nachzahlung der EM Rente ab Antragstellung?
Nein keine Nachzahlung, da Ihre Rente erst mit dem 7. Kalendermonat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung (hier ab November) beginnt.