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Zur Experten-Antwort springenIhr Ärger ist verständlich, wird hier im Forum aber kaum zu einer Lösung gebracht werden können. Erstens liegt es eventuell daran, dass die Träger der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit ihre Erstattungsansprüche nicht sofort eingereicht haben und daran, dass Sie mit dem Widerspruchsverfahren sich in das Heer derer einreihen müssen, die dieses Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Empfehlen würde ich, dass Sie über die Widerspruchsstelle Ihres Rententrägers (Telefonnummer ggf. im Eingangsbescheid des Widerspruches ersichtlich) die Sachstandslage abklären lassen. Vielleicht kann man Ihnen den Termin für die Sitzung des Widerspruchausschusses mitteilen.
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