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Experten-Antwort

Nachzahlung teilweise Erwerbsminderungsrente; Abrechnung mit dem Arbeitsamt

von yoow x321.09.2018 | 21:03
209 Ansichten
6 Antworten

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Guten Abend, ich habe vor einigen Wochen den Bescheid für eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen. Heute kam die Abrechnung der Nachzahlung. Darauf ist der Erstattungsanspruch der Krankenkasse abgezogen und der Restbetrag wurde mir überwiesen. Muss ich diesen Bescheid dem Arbeitsamt vorlegen oder erfolgt die Abrechung mit der Agentur für Arbeit auch automatisch und die hatten halt keine Rückerstattungsansprüche?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo yoow x3,

soweit dem Rentenversicherungsträger der Leistungsbezug bei der AfA bekannt war, sollte dieser die AfA eigentlich auch zur Anmeldung eines Erstattungsanspruchs aufgefordert haben. Unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung erscheint es mir dennoch sinnvoll, sich diesbezüglich nochmals mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

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5 Antworten

Naomiam 21.09.2018 | 21:17
Das kommt drauf an. Haben sie die AFA über den REntenbescheid informiert? Bei der Bewilligung der TeilEM hat die AFA bei mir damals keine Ansprüche gestellt, da ich mich mit meinem Restleistungsvermögen (3-6) zur Verfügung gestellt habe. Bis klar war ob mein AG mir eine leidensgerechte Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
yoow x3am 21.09.2018 | 21:34
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Naomi. Ich habe das Arbeitsamt nicht über den Rentenbescheid informiert, habe aber relativ zügig einen neuen Bescheid für ALG1 mit einer Reduzierung bekommen und eine Einladung zu einem Gespräch über meine berufl. Zukunft. Die Gewährung der Rente wurde also offensichtlich automatisch übermittelt. Mit meinem Arbeitgeber habe ich mich aber gleich in Verbindung gesetzt und werde auch bald wieder in Teilzeit arbeiten. Als ich den Gesprächstermin telefonisch absagen wollte, bekam ich die Auskunft dass ich warten soll bis ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Ich bin mir jetzt halt nur nicht sicher ob ich mich über die Nachzahlung freue kann oder ob das Arbeitsamt vielleicht doch noch zurückfordert.
Naomiam 21.09.2018 | 21:54
FRagen sie doch bei der DRV nach, ob die AFA die Möglichkeit hatte abzurechnen! Oder ob selbige keine Erstattungsansprüche hat (was sich für mich jetzt nicht so anhört, nach ihrer Schilderung).
yoow x3am 21.09.2018 | 22:02
Vielen Dank. Dann muss ich wohl doch bis Montag warten und mich dann ans Telefon hängen. Nicht dass ich gleich Geld ausgebe das mir gar nicht zusteht.
Mondkindam 24.09.2018 | 11:57
Hallo, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente kann die AfA keinen Erstattungsanspruch geltend machen. Das dem Arbeitslosengeld zugrundeliegende Bemessungsentgelt wird hier gemäß § 96 a SGB VI als Hinzuverdienst bei der Rente berücksichtigt. Sie sollten also in Ihrem Rentenbescheid nachsehen ob dies bereits erfolgt ist. Ansonsten müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger noch mitteilen, dass Sie Arbeitslosengeld beziehen.
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