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Experten-Antwort

Naxchzahlung Rente

von Katrin S.24.04.2015 | 20:23
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3 Antworten

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Hallo, mein Vater hat im März seinen Rentenbescheid für die EU Rente bekommen. Der Bescheid ist datiert auf den 26.03.2015. Beginn der Rente ist der 1.03.2015. Im März hat mein Vater noch ein wenig ALG1 und Krankengeld bekommen. Beides zusammen waren ca. 200 Euro. Nun steht im Bescheid das es, aufgrund von Klärung mit anderen Sozialleistungsträgern, im März und im April zu einer Nachzahlung kommt. Erst mit Fälligkeit der Mairente soll das ganze normal laufen. Meine Frage ist nun, wann mein Vater mit der Auszahlung der Rente vom März und April rechnen kann? Kommt da vorher nochmal ein Schreiben von der Rentenkasse, als eine Art Abrechnung, wieviel er für März und April noch ausgezahlt bekommt? Mit dem Arbeitsamt scheint alles geklärt zu sein, da kam ein Schreiben. Von der Krankenkasse wissen wir es leider nicht. Das Problem ist das mein Vater keinerlei Rücklagen hat. Zum Glück hat er für Miete, Strom und Telefon noch seine Witwenrente, damit diese Sachen abgedeckt sind. Aber für alles andere sieht es mies aus. Für Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar. VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es erfolgt auf jeden Fall eine schriftliche Abrechnung. Im Rentenbescheid steht (hoffentlich) auf der ersten Seite der Sachbearbeiter mit der Tel. Durchwahl. Rufen Sie dort bitte mal an und erfragen den Sachstand.

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2 Antworten

titoam 25.04.2015 | 07:13
Ja, soweit alle bekannten Stellen, die Ihr Vater im Antrag angegeben hat, von denen er Sozialleistungen bekommt, ihren Erstattungsanspruch geltend gemacht haben, wird die Nachzahlung umgehend abgerechnet. Das was dann von der Nachzahlung für Ihren Vater übrig bleibt, wird gesondert ausgezahlt; also nicht erst zum Monatsende mit der nächsten fälligen Rentenzahlung.
Tiloam 25.04.2015 | 13:36
Hallo Katrin, bei mir war es auch so. Erst haben die Sozialversicherungsträger miteinander abgerechnet. Anschließend bekam ich einen Bescheid mit der Nachzahlung. Diese wurde, wie schon erwähnt, recht zeitnah überwiesen. Vor der ersten Rentenzahlung. VG Tilo
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