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Nebeneinkünfte KV-pflichtig?

von Werner20.02.2008 | 22:37
1558 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Experten-Team, ein Altersrentner (70Jahre) vermietet an Monteure eine sog. Ferienwohnung und erzielt im Jahr ca. 5.000€ Gewinn. Aus steuerlichen Gründen mußte er ein Gewerbe anmelden. Muss er für diese Nebeneinkünfte KV bezahlen? Wenn ja den vollen oder den ermäßigten Satz? Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar. MFG Werner

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Werner,

im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung/Alterssicherung können und dürfen wir leider keine Fragen zur Krankenversicherung beantworten. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen sich mit der Frage direkt an Ihre Krankenversicherung zu wenden. Alternativ könnten Sie die Frage aber z.B. auch im Expertenforum der AOK stellen:

http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html

3 Antworten

Ghostwriteram 21.02.2008 | 06:25
Hallo Werner, Ihre Frage richtet sich an die gesetzliche Krankenversicherung. Lesen Sie daher bitte unter Erläuterungen zu den Umgangsformen und Eingaben unter dem Punkt -Umgangsformen- in diesem Forum: "Jede Frage ist willkommen, sofern sie in den vorgegebenen Themenrahmen (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge) fällt." Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die gesetzlichen Krankenkassen. Mit freundlichen Grüßen Ghostwriter
Philippam 21.02.2008 | 08:31
Hallo Werner, auch wenn es eine Frage des Krankenversicherungsrechtes ist: Wenn der Rentner krankenversicherungspflichtig ist, sind keine Beiträge zu entrichten. Ist er aber freiwillig krankenversichert, sind Beiträge aus den Gesamteinnahmen zu zahlen. Philipp
Schiko.,am 21.02.2008 | 10:16
Philipp hat mir die butter vom brot genommen-ist vollkom- men unbedeutend. Weiß aus erfahrung, schon deswegen ,weil keine unter - schiede der beitragsprozente mehr gelten, weiß man nicht immer ob freiwillige oder pflicht versicherung in der gesetzlichen besteht. Augenscheinliches merkmal, bei freiwillger versicherung wird der hälfte beitrag der bruttorente dazugeschlagen. MfG.
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