Neuberechnung

von
karlo

In der Mitglieder-Zeitschrift des VDK habe ich gelesen, das man die Neuberechnung einer befristeten EM-Rente beantragen kann, wenn in der Zeit vor dem 30.04.2007 mindestens einmal die Rentenzahlung verlängert wurde. Quelle: Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.10 1996 (Az: 4 RA 31/96)

Diese Kriterien sind in meinem Fall gegeben.
(Beginn der Rente 01.02.2004, befristet bis 30.06.2005, Ablehnung der Weiterzahlung, Klage vor dem Sozialgericht mit Erfolg, Nachzahlung und Weiterzahlung der Rente mit Bescheid vom 01.02.2007 gewährt bis 30.06.2008 und wieder verlängert bis 30.06.2011.

Wer hat mit diesem Sachverhalt schon Erfahrungen gesammelt?

Vielen Dank

Experten-Antwort

Hallo karlo,

bitte stellen Sie hierzu einen Überprüfungsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

von
Rosanna

Hierzu wurden in den letzten Tagen seitenweise Beiträge eingestellt. Sehen Sie diese mittels Suchfunktion durch, dann wissen Sie mehr.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?