In der Mitglieder-Zeitschrift des VDK habe ich gelesen, das man die Neuberechnung einer befristeten EM-Rente beantragen kann, wenn in der Zeit vor dem 30.04.2007 mindestens einmal die Rentenzahlung verlängert wurde. Quelle: Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.10 1996 (Az: 4 RA 31/96)
Diese Kriterien sind in meinem Fall gegeben.
(Beginn der Rente 01.02.2004, befristet bis 30.06.2005, Ablehnung der Weiterzahlung, Klage vor dem Sozialgericht mit Erfolg, Nachzahlung und Weiterzahlung der Rente mit Bescheid vom 01.02.2007 gewährt bis 30.06.2008 und wieder verlängert bis 30.06.2011.
Wer hat mit diesem Sachverhalt schon Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank