Die Umwandlung in die Regelaltersrente muss nicht extra beantragt werden. Ca. 3 Monate vor Beginn der Regelaltersrente erhalten Sie ein Schreiben des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers. Diesem Anschreiben ist ein Fragebogen beigefügt. Wenn Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden, ist das für die Umwandlung in die Regelaltersrente ausreichend. Über die Umwandlung in die Altersrente erhalten Sie dann einen Rentenbescheid. Die Altersrente wird nach dem aktuell geltenden Recht berechnet. Dies kann jedoch nicht zu einer Verringerung des Rentenbetrags führen, da mindestens die bisherigen Entgeltpunkte zur Berechnung herangezogen werden. Sollte sich im Vergleich zu den bisherigen Entgeltpunkten eine Erhöhung ergeben, weil nach Beginn der Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtlich relevante Zeiten zurückgelegt wurden (z.B. durch einen sog. Minijob oder durch den Bezug von Sozialleistungen), erhöht sich die Altersrente dementsprechend. Soltten Sie bislang nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen haben, erhöht sich der Rentenbetrag auf jeden Fall. Für weitere Fragen bezüglich Ihrer Rentenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.