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Experten-Antwort

Neuberechnung altersrente nach jahrelanger Ewerbsminderungsrente

von Erwin13.02.2017 | 19:42
1036 Ansichten
2 Antworten

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Ich erhalte seit langen Erwerbsminderungsrente und werde jetzt 65. Muss die Regelaltersrente dann nach geltendem Recht noch mal neu berechnet werden ? Muss ich die Neuberechnung beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Umwandlung in die Regelaltersrente muss nicht extra beantragt werden. Ca. 3 Monate vor Beginn der Regelaltersrente erhalten Sie ein Schreiben des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers. Diesem Anschreiben ist ein Fragebogen beigefügt. Wenn Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden, ist das für die Umwandlung in die Regelaltersrente ausreichend. Über die Umwandlung in die Altersrente erhalten Sie dann einen Rentenbescheid. Die Altersrente wird nach dem aktuell geltenden Recht berechnet. Dies kann jedoch nicht zu einer Verringerung des Rentenbetrags führen, da mindestens die bisherigen Entgeltpunkte zur Berechnung herangezogen werden. Sollte sich im Vergleich zu den bisherigen Entgeltpunkten eine Erhöhung ergeben, weil nach Beginn der Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtlich relevante Zeiten zurückgelegt wurden (z.B. durch einen sog. Minijob oder durch den Bezug von Sozialleistungen), erhöht sich die Altersrente dementsprechend. Soltten Sie bislang nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen haben, erhöht sich der Rentenbetrag auf jeden Fall. Für weitere Fragen bezüglich Ihrer Rentenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

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1 Antworten

W*lfgangam 13.02.2017 | 20:46
Hallo Erwin, ca. 3 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze (dürfte in 6 Monaten der Fall sein) werden Sie Post von der DRV erhalten, wo Ihnen zur 'Umwandlung' Ihrer EM-Rente in Regelaltersrente noch ein paar wenige Fragen gestellt werden. Beantworten Sie die Anfrage nicht, wird von 'Amtswegen' auf Regelaltersrente umgeschaltet, Sie erhalten darüber einen neuen Rentenbescheid. Bei einer seit Jahren laufenden EM-Rente ist die Beantwortung der Anfrage eigentlich überflüssig, etwaige neue Versicherungszeiten sind sowieso Ihren Rentenkonto gemeldet worden und die Neuberechnung ist im 1. Schritt zu 99,9 % mit geringeren 'persönlichen Entgeltpunkten' versehen - die bisherige Rente wird daher unter neuem Namen mit dem alten höheren Betrag weiter gezahlt. Wenn Sie sich unsicher sind, suchen Sie die nächste örtliche Beratungsstelle auf - die füllt Ihnen dann auch die paar Fragen zum kommenden 'Umwandlung-Vordruck' aus. Gruß w.
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