ich war vom 01.06.2011 bis 13.07.2011 in einer Reha wegen psychischen Beschwerden. Nun bin ich erneut rückfällig geworden und muss erneut eine Beantragen. Es gilt ja ein gewisser 4 Jahres Zeitraum.
Ab wann zählt dieser ab dem 01.06.2011 oder ab dem 13.07.2011?
Gruss
26.05.2015, 11:35
von
Matthias
Zitiert von: Geht los
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war vom 01.06.2011 bis 13.07.2011 in einer Reha wegen psychischen Beschwerden. Nun bin ich erneut rückfällig geworden und muss erneut eine Beantragen. Es gilt ja ein gewisser 4 Jahres Zeitraum.
Ab wann zählt dieser ab dem 01.06.2011 oder ab dem 13.07.2011?
Gruss
Aus dem Bauch raus würde ich sagen ab dem Datum des Bewilligungsschreiben der DRV
26.05.2015, 11:39
von
zoran
Hallo. Wenn es der medizinische Dienst bzw. der Gutachter der DRV für Notwendig befindet kann eine Reha auch viel eher genehmigt werden. Stellen Sie einfach einen Reha Antrag. Gruß Zoran
26.05.2015, 11:59
von
Jonas
Hallo!
Die Frist geht vom 14.07.2011 - 31.07.2015.
Wie aber bereits gesagt wurde, kann auch vorzeitig eine erneute Maßnahme durchgeführt werden, wenn diese erforderlich ist.
Zusätzlich kann der RV-Träger bei Ihnen auch die normalen Vaoraussetzungen prüfen und dann festlegen, dass eine Aufnahme in die Reha erst ab dem 14.07.2015 erfolgen kann.
Ob Sie überhaupt früher einen Platz bekommen, ist eh fraglich.
MfG
Jonas
26.05.2015, 13:16
von
=//=
Es kommt nicht auf die Aufnahme in die Klinik (ab 14.07.2015), sondern auf das Datum der Antragstellung an. Da die 4-Jahresfrist aber bereits am 13.07.2015 ausläuft, stehen die Chancen für eine Reha nicht schlecht. Wenn grundsätzlich Reha-Bedarf besteht, wird man nicht so kleinlich entscheiden.
26.05.2015, 14:04
Experten-Antwort
Hallo Geht los,
wie von verschiedenen anderen Usern schon angemerkt, beginnt der 4-Jahres-Zeitraum mit dem 14.07.2011 und endet am 13.07.2015.
27.05.2015, 12:51
von
alpengeher
Frage an die Experten,
und was ist mit einer angesprochenen vorzeitigen Beantragung ????? Ist das grundsätzlich möglich und wenn ja welche Hürden müsste man nehmen ???
Gruß alpengeher
27.05.2015, 13:00
von
alpengeher
Aus dem Bauch raus funktionier leider bei KEINEM Amt
Zitiert von: Matthias
Aus dem Bauch raus würde ich sagen ab dem Datum des Bewilligungsschreiben der DRV