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Experten-Antwort

Neue Reha

von Geht los26.05.2015 | 11:15
1089 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war vom 01.06.2011 bis 13.07.2011 in einer Reha wegen psychischen Beschwerden. Nun bin ich erneut rückfällig geworden und muss erneut eine Beantragen. Es gilt ja ein gewisser 4 Jahres Zeitraum. Ab wann zählt dieser ab dem 01.06.2011 oder ab dem 13.07.2011? Gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Geht los,

wie von verschiedenen anderen Usern schon angemerkt, beginnt der 4-Jahres-Zeitraum mit dem 14.07.2011 und endet am 13.07.2015.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Matthiasam 26.05.2015 | 11:35
Aus dem Bauch raus würde ich sagen ab dem Datum des Bewilligungsschreiben der DRV
Jonasam 26.05.2015 | 11:59
Hallo! Die Frist geht vom 14.07.2011 - 31.07.2015. Wie aber bereits gesagt wurde, kann auch vorzeitig eine erneute Maßnahme durchgeführt werden, wenn diese erforderlich ist. Zusätzlich kann der RV-Träger bei Ihnen auch die normalen Vaoraussetzungen prüfen und dann festlegen, dass eine Aufnahme in die Reha erst ab dem 14.07.2015 erfolgen kann. Ob Sie überhaupt früher einen Platz bekommen, ist eh fraglich. MfG Jonas
zoranam 26.05.2015 | 11:39
Hallo. Wenn es der medizinische Dienst bzw. der Gutachter der DRV für Notwendig befindet kann eine Reha auch viel eher genehmigt werden. Stellen Sie einfach einen Reha Antrag. Gruß Zoran
=//=am 26.05.2015 | 13:16
Es kommt nicht auf die Aufnahme in die Klinik (ab 14.07.2015), sondern auf das Datum der Antragstellung an. Da die 4-Jahresfrist aber bereits am 13.07.2015 ausläuft, stehen die Chancen für eine Reha nicht schlecht. Wenn grundsätzlich Reha-Bedarf besteht, wird man nicht so kleinlich entscheiden.
GroKoam 26.05.2015 | 13:29
Wenn Sie erneut "Rückfällig" geworden sind bekommen Sie einen Platz in der Geschlossenen.
zoranam 26.05.2015 | 13:32
Achten Sie nicht auf Groko, der ist immer so lustig
alpengeheram 27.05.2015 | 13:00
Aus dem Bauch raus funktionier leider bei KEINEM Amt
alpengeheram 27.05.2015 | 12:51
Frage an die Experten, und was ist mit einer angesprochenen vorzeitigen Beantragung ????? Ist das grundsätzlich möglich und wenn ja welche Hürden müsste man nehmen ??? Gruß alpengeher
Deutsche Rentenversicherung
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