Hallo Jonny,
die Darstellung im Versicherungsverlauf bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze sollte so sein, dass die beitragspflichtige Einnahme auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist.
Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.