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Experten-Antwort

Neue Rentenbescheide

von Jonny11.04.2018 | 20:34
655 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sind in den Vericherungsverläufen der neuen Rentenbescheide bei Begrenzung des Entgelts auf "höchstens .... Beitragsbemessungsgrenze" entsprechende Hinweise enthalten oder wird - wie bisher in Versicherungsverläufen nach § 149 SGB VI - darauf verzichtet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonny,

die Darstellung im Versicherungsverlauf bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze sollte so sein, dass die beitragspflichtige Einnahme auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist.

Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

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3 Antworten

W*lfgangam 11.04.2018 | 21:36
Hallo Jonny, den VV im Feststellungsbescheid/149 habe ich mir bisher nie angeschaut/gleich nach hinten sortiert :-) da regelmäßig in der folgenden/beigefügten Wartezeitauskunft/respektive Rentenauskunft 'mehr' zu sehen ist, in den Rentenbescheiden sowieso mit den begrenzten Entgelten. Fehlte da bisher die Begrenzung/"höchstens" auf BBG bei den Bescheiden nach 149 tatsächlich? Gruß w.
Jonnyam 11.04.2018 | 22:00
Hallo W*lfgang, Ja, das stand nur im VV zur Auskunft. Und wohin blätterst du demnächst, wenn das fehlen sollte? Gruß Jonny
W*lfgangam 12.04.2018 | 21:03
Hallo Jonny, ich schaue mir weiterhin den 'richtigen' VV in der beiliegenden Wartezeit-/Rentenauskunft an :-) In gesetztem Alter - so ab 43ff. - ist das doch Standard, die Jüngeren wissen eh nicht, wo das nächste Rathaus/Versicherungsamt oder DRV-Beratungsstelle zu steht ;-) Ehrlich, dass _nur/ausschließlich_ ein VV wg. 149 vorlag, daran kann ich mich nicht erinnern. Da war immer was hintendran mit eindeutigen Daten/BBG-Begrenzungen ... Gruß w. PS: vielleicht ist Dir ja ein VV mit Auflösung von Zeitwertguthaben vorgelegt worden, wo natürlich keine BBG-Begrenzung vorzunehmen ist.
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