Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Neue Rentenbescheide

von Jonny11.04.2018 | 20:34
659 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sind in den Vericherungsverläufen der neuen Rentenbescheide bei Begrenzung des Entgelts auf "höchstens .... Beitragsbemessungsgrenze" entsprechende Hinweise enthalten oder wird - wie bisher in Versicherungsverläufen nach § 149 SGB VI - darauf verzichtet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonny,

die Darstellung im Versicherungsverlauf bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze sollte so sein, dass die beitragspflichtige Einnahme auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist.

Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 11.04.2018 | 21:36
Hallo Jonny, den VV im Feststellungsbescheid/149 habe ich mir bisher nie angeschaut/gleich nach hinten sortiert :-) da regelmäßig in der folgenden/beigefügten Wartezeitauskunft/respektive Rentenauskunft 'mehr' zu sehen ist, in den Rentenbescheiden sowieso mit den begrenzten Entgelten. Fehlte da bisher die Begrenzung/"höchstens" auf BBG bei den Bescheiden nach 149 tatsächlich? Gruß w.
Jonnyam 11.04.2018 | 22:00
Hallo W*lfgang, Ja, das stand nur im VV zur Auskunft. Und wohin blätterst du demnächst, wenn das fehlen sollte? Gruß Jonny
W*lfgangam 12.04.2018 | 21:03
Hallo Jonny, ich schaue mir weiterhin den 'richtigen' VV in der beiliegenden Wartezeit-/Rentenauskunft an :-) In gesetztem Alter - so ab 43ff. - ist das doch Standard, die Jüngeren wissen eh nicht, wo das nächste Rathaus/Versicherungsamt oder DRV-Beratungsstelle zu steht ;-) Ehrlich, dass _nur/ausschließlich_ ein VV wg. 149 vorlag, daran kann ich mich nicht erinnern. Da war immer was hintendran mit eindeutigen Daten/BBG-Begrenzungen ... Gruß w. PS: vielleicht ist Dir ja ein VV mit Auflösung von Zeitwertguthaben vorgelegt worden, wo natürlich keine BBG-Begrenzung vorzunehmen ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026