Hallo, Fani,
wie die beiden Teilnehmer im Forum schon erwähnt hatten, wird die Rentenversicherungs-Nr. (oder auch Sozialversicherungs-Nr.) lediglich einmal vergeben. Wurde aber bei der Erstvergabe ein Fehler gemacht, weil evtl. Name, Geburtsname oder Geburtstag falsch vorgegeben wurden, wird, nach dem der Fehler bemerkt wurde, eine neue Nr. vergeben und die alte wird stillgelegt.
Wurden Sie allerdings bei einem Arbeitgeber angemeldet und es war dem Arbeitgeber – warum auch immer – nicht bekannt, dass für Sie bereits eine Nr. vergeben wurde und man hat für Sie eine weitere Nummer vergeben laasen, ohne dass dies notwendig gewesen wäre, behält die alte Nr. Ihre Gültigkeit und die neue Nummer müsste stillgelegt werden.
Was bei Ihnen zutreffend wäre, erfahren Sie bei der zuständigen DRV. Dies können Sie unter der kostenfreien Servicenummer erfahren, wenn Sie im Gespräch beide VersNr. nennen. Bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle kann der Sachverhalt ebenfalls aufgeklärt werden.