Für die Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente muss kein neuer Formularantrage gestellt werden. Es genügt, wenn Sie die Weitergewährung formlos ca. 3 Monate vor Wegfall der Rente beantragen.
Ohne der Entscheidung vorzugreifen, könnten Sie im Fall der Ablehnung gegen diese Entscheidung Widerspruch erheben. Sollte der Widerspruch abgewiesen werden, könnten Sie vor dem
zuständigen Sozialgericht Klage erheben.