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Experten-Antwort

Neuer Antrag?

von Eiskalt14.03.2016 | 12:07
3008 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Noch erhalte ich bis zum Jahresende meine befristete Arbeitsmarktrente. Diese werde ich auf jeden Fall verlängern wollen. Falls diese aber nicht mehr gewährt wird und auch nach einem Widerspruch nicht in meinem Sinne entschieden würde, wann kann/sollte ich einen neuen Rentenantrag stellen? Und muss ich dies dann mit all den Unterlagen, die ich schon beim ersten Antrag mit eingereicht habe machen, oder ist dies relativ "formlos" möglich? Mein erster Antrag wurde ohne Probleme gleich beim ersten Mal bewilligt! Danke für alle ehrlichen Antworten

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente muss kein neuer Formularantrage gestellt werden. Es genügt, wenn Sie die Weitergewährung formlos ca. 3 Monate vor Wegfall der Rente beantragen.

Ohne der Entscheidung vorzugreifen, könnten Sie im Fall der Ablehnung gegen diese Entscheidung Widerspruch erheben. Sollte der Widerspruch abgewiesen werden, könnten Sie vor dem

zuständigen Sozialgericht Klage erheben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nachdem ein Teil der Rentenversicherungsträger auf den formellen Antragsvordruck besteht, wird hiermit empfohlen, diesen immer zu verwenden.

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11 Antworten

Hannesam 14.03.2016 | 14:33
Lieber Experte, Sind sie sich sicher? Mir wurden immer ca 4 Monate vor Ablauf einige Formulare zugeschickt die ich für die Verlängerung ausfüllen musste!
Schlaubi123am 14.03.2016 | 15:55
Für einen Weitergewährungsantrag ist der R0120 IMMER erforderlich!
W*lfgangam 14.03.2016 | 19:31
Zitat von Hannes anzeigenausblenden
Hallo Hannes, stellen Sie den Antrag eher 6 Monate vor Ablauf. 3-4 Monate können reichen, aber auch 6 Monate nicht, um das seitens des med. Dienstes der DRV (je nach Auslastung der jeweiligen DRV) abschließend zu beurteilen. Antrag selbst stellen (Vordruck V0120) oder via Termin über die nächste Beratungsstelle abwickeln lassen. Gruß w. PS: Ich sage jetzt nicht, dass aktuell eine DRV bereits 10 (!) Monate vor Auslaufen befristeter EMRT den Vordruck zur Weiterzahlung an die Versicherte übersandt hat ...wird ein Einzellfall sein, zeigt aber, wie unterschiedlich (immer noch) verfahren wird.
Schorscham 14.03.2016 | 19:49
Kann es sein, dass im Fall einer solchen Verzögerung die EM-Rente (vorläufig) bis zur endgültigen Entscheidung weiter gezahlt werden kann/muss? Ich meine, so etwas schon mal hier gelesen zu haben. MfG
Hannesam 14.03.2016 | 20:05
Mir wurden immer ca 4 Monate vor Ablauf einige Formulare zugeschickt die ich für die Verlängerung ausfüllen musste!
Hallo Hannes, stellen Sie den Antrag eher 6 Monate vor Ablauf. 3-4 Monate können reichen, aber auch 6 Monate nicht, um das seitens des med. Dienstes der DRV (je nach Auslastung der jeweiligen DRV) abschließend zu beurteilen. Antrag selbst stellen (Vordruck V0120) oder via Termin über die nächste Beratungsstelle abwickeln lassen. Gruß w. PS: Ich sage jetzt nicht, dass aktuell eine DRV bereits 10 (!) Monate vor Auslaufen befristeter EMRT den Vordruck zur Weiterzahlung an die Versicherte übersandt hat ...wird ein Einzellfall sein, zeigt aber, wie unterschiedlich (immer noch) verfahren wird.
Hallo Wolfgang bisher wurde immer innerhalb 14 Tage nach Einsendung meiner Unterlagen weiter gewährt. Wollte den Experten nur darauf hinweisen das das meiner Meinung nach nicht formlos geht!! Da wäre ja jeder blöd der die ganzen Unterlagen samt Ärztenachweis ausfüllt!!
HotRodam 14.03.2016 | 20:19
3-4 Monate können reichen, aber auch 6 Monate nicht, um das seitens des med. Dienstes der DRV (je nach Auslastung der jeweiligen DRV) abschließend zu beurteilen.
Kann es sein, dass im Fall einer solchen Verzögerung die EM-Rente (vorläufig) bis zur endgültigen Entscheidung weiter gezahlt werden kann/muss? Ich meine, so etwas schon mal hier gelesen zu haben. MfG
Prust... Daß die Antragsvordrucke erst so kurzfristig zugeschickt werden, ist natürlich volle Absicht, damit möglichst viele Rentner in die "Weiterbewilligungsfalle" tappen und zustehende Rentenansprüche zu verlieren ! Das ist vergleichbar mit den Hinzuverdienstgrenzen, mit denen die EU-Rentner in die Falle gelockt werden sollen. Sobald diese Grenzen voll ausgeschöpft werden, schnappt die Falle zu und die Rente ist futsch ! Würg....
W*lfgangam 14.03.2016 | 20:45
Hallo Schorsch, ja, ist möglich/Ermessensentscheidung, hängt aber sicher auch von der jeweiligen DRV ab, wie da verfahren wird. 1-2 Monate 'Weiterzahlung' sind möglich ...da aber die Rente i. d. R. nachschüssig/am Monatsende gezahlt wird, fällt die Entscheidung erst Mitte/Ende des schon 'ausgelaufenen' Monats - was wiederum andere 'böse' Folgewirkungen haben kann (Arbeitsmarktrente Ende - Jobcenter, KV-Ende - freiwillige KV) ...durch solche Verzögerungen der med. Entscheidung kann ein Rattenschwanz an anderen Verwaltungsarbeiten entstehen ... Gruß w.
=//=am 15.03.2016 | 09:08
Es ging @Eiskalt doch gar nicht um einen Weitergewährungsantrag, sondern um einen NEUEN Antrag, wenn die Weitergewährung abgelehnt wurde. Ja, dann ist schon ein neuer Antrag mit aktuellen ärztlichen Unterlagen erforderlich. Sie können aber den verkürzten Rentenantrag nehmen. @HotRod: Das ist ja wohl der größte Quatsch, den ich je gelesen habe. In der Regel (bei meiner DRV) werden die Weitergewährungsanträge 5 Monate vor Wegfall der Rente an die Rentner versandt, und zwar genau aus dem Grund, dass die DRV genügend Zeit hat, über den Antrag zu entscheiden. Und wo und wie bitte werden die Rentner mit den Hinzuverdienstgrenzen in die Falle gelockt??? So ein Schmarrn! Jeder Rentnerwird mit Rentenbescheid darüber informiert, wie hoch seine Hinzuverdienstgrenzen sind und wie oft sie im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden darf. Wer lesen kann, ist hier natürlich klar im Vorteil. :-) f
Eiskaltam 15.03.2016 | 09:28
Guten Morgen, =//= hat als Einziger meine Frage richtig verstanden und nur darauf geantwortet! Ich hatte erwähnt, dass ich meine Rente zeitnah weiter bewilligen lassen werde. Und über diesen Vorgang weiß ich Bescheid. Es ging mir tatsächlich NUR darum, wenn trotz dieses Antrags und einer Ablehnung, vielleicht auch bei einem Widerspruch und Sozialgericht, weiter verfahren werden muss/kann. Muss ich bei einem neuen Versuch die EM/Arbeitsmarktrente zu bekommen einen ganz neuen Antrag stellen, oder geht dies dann formlos, und nach welcher Zeit ist dies dann möglich?
=//=am 15.03.2016 | 13:43
Zitat von Eiskalt anzeigenausblenden
Nein, wie ich bereits geschrieben habe, sollte ein neuer Antrag NICHT formlos, sondern formell gestellt werden. Es gibt dafür aber einen verkürzten Rentenantrag, bei dem nicht mehr ganz so viel auszufüllen ist. Es sollten lediglich neue aktuelle ärztliche Unterlagen beigefügt werden. Formularpaket verkürzter Rentenantrag im Internet: R0110, R0215 Es gibt auch keinen Zeitrahmen, während dem der Antrag gestellt werden soll/kann. Wird nach einem Widerspruchsverfahren noch ein Klageverfahren durchgeführt, zieht sich das sowieso in die Länge. Wenn auch im Klageverfahren keine EM-Rente anerkannt wird, sollte nicht gleich im Anschluß daran ein Antrag gestellt werden, denn das macht überhaupt keinen Sinn. 3 - 4 Monate sollten Sie dann abwarten.
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