Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Neuer Rentenantrag ?

von Rost P03.05.2011 | 14:44
1740 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich beziehe jetzt ab Oktober 2010 eine unbefristete halbe Berufsunfähigkeitsrente. Jetzt hat sich aber mein Gesundheitszustand verschlechtert. Ich habe einen GDB von 30, und habe jetzt einen Bauchdecken Blasenkatheter. Bin arbeitslos und könnte damit auch kaum arbeiten. Ich bin 57 Jahre. Kann ich jetzt schon einen neuen Rentenantrag auf volle EM Rente stellen ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

JA.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei einer Verschlimmerung ist das unwahrscheinlich!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rost Pam 03.05.2011 | 15:48
Ja,unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ?
Rost Pam 03.05.2011 | 14:59
Besteht nicht die Gefahr, das ein anderer Gutachter mir die halbe Rente auch noch streicht ? Wäre also ein Schuss nach hinten.
-_-am 03.05.2011 | 23:57
Legen Sie sich mal hin, dann untersucht Sie der Experte. Meinen Sie wirklich, irgend ein noch so begabter Experte oder Arzt könnte Ihnen diese Frage nun bei weiterer Nachfrage genauer beantworten? Wie bei Toyota! Nichts ist unmöglich... Wenn sich Ihr Leistungsvermögen nicht selbst einschätzen können, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt darüber. Seitens der Deutschen Rentenversicherung kann das aktuelle Leistungsvermögen nur im Rahmen eines Rentenfeststellungsverfahrens beurteilt werden. Wer aber keinen Antrag stellt, kann auch keine Leistung bewilligt bekommen. Wenn Sie aktuelle Befundunterlagen vorlegen, die die eingeschränkte zeitliche Leistungsfähigkeit dokumentieren, kann das für den Entscheidungsfindungsprozess sehr hilfreich sein. Der GdB von 30% hilft oder schadet Ihnen dagegen nichts. Für das Schwerbehindertenrecht gelten völlig andere Kriterien, als für die Frage der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026