Hallo, Karsten Rüdiger!
Da Hugo den Sachverhalt sehr gut geschildert hat, schließe ich mich seinen Ausführungen an. Allerdings möchte ich berichtigen, dass sich die Änderung des Auszahlungszeitpunkts (§ 118 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) für Renten mit Rentenbeginn ab dem 01.04.2004 und später ausgewirkt hat.