Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

nochmals Frage zu EM Rente

von toppo07.05.2007 | 15:12
1633 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe die letzten Tage eine Frage bezüglich des EM Renten Bescheides meiner Mutter gestellt. Da ging es darum das meine Mutter volle EM ab Dezember 2006 bekommt. Da sie dort noch voll Arbeitslohn bekommen hat und anfang März diesen Jahres Krankengeld von der Krankenkasse erhält wurde dies nun als Hinzuverdienst angerechnet. Laut Auskunft des Experten dürfte dies nicht sein, da Krankengeld nicht als Hinzuverdienst berechnet wird. Nun war ich heute mit meiner Mutter auf der Rentenanstalt dort wurde mir mitgeteilt, das wenn die Rente begonnen hat und man nach Beginn der Rente erst Krankengeldbezug erhält, dies als Hinzuverdienst berechnet wird. Die Krankenkasse hat nun ab dem Bescheid Ende April 2007 das Krankengeld eingestellt. Heute haben wir dann auf der Rentenanstalt mit Hilfe der Angestellten, darum gebeten das die Berechnung nochmals neu gemacht werden sollte, da das Krankengeld bis 23. April bezahlt wurde und die Arbeit nicht mehr aufgenommen werden kann. Das alles ist recht verwirrend. Wenn das Krankengeld als Hinzuverdienst gerechnet wird, wie sieht das mit der VErrechnung aus die üblicherweise die Krankenkasse mit der Rentenkasse vornimmt? Wo bekommt meine Mutter nun Geld her, wenn die Rente erst ab Juni läuft (und dort gekürzt wegen dem HInzuverdienst der ja nicht mehr vorhanden ist)? Muss die Krankenkasse dann bis 31.05.2007 weiterhin Krankengeld bezahlen? Ab 31.05.2007 ist auch das Arbeitsverhältnis beendet, was durch den Bescheid der Rente ab Juni 2007 durch den ARbeitgeber schriftlich mitgeteilt wurde. WAs genau passiert nun? Von wo bekommt meine Mutter bis zum 1. Juni 2007 Geld? Da sie ja das letzte Geld am 23. April bekommen hat, ist dies schon ein langer Zeitraum. Wer kann mir da bitte Auskunft geben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bis Ende April erhält Ihre Mutter entweder Rente oder Krankengeld (unabhängig vom Hinzuverdienst oder/und von der Anrechnung/Erstattung); danach nur noch Rente.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026