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Experten-Antwort

Nochmals KEZ historisch

von Enkel27.11.2014 | 18:33
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8 Antworten

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Meine Großmutter, Jahrgang 1924, hat seit 1984 ihre Altersrente für Frauen. 1989 hat sie offenar verpasst, die Altersrente mit 65 zu beantragen. In der jetzigen Rente sind keine Kindererziehungszeiten für meine Mutter enthalten. Läßt sich da noch etwas rückeirkend machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Enkel,

wie KSC schon sagt: "Es ist ein heißes Thema". Dieses wurde auch schon in höheren Gremien der Deutschen Rentenversicherung beraten. Im Rahmen möglicher Entscheidungen muss aber im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Wir können nur empfehlen, möglichst in diesem Jahr noch einen Antrag auf Neuberechnung zu stellen.

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7 Antworten

W*lfgangam 27.11.2014 | 20:33
Hallo Enkel, Antrag auf 'Überprüfung' stellen und Mitsendung eines V800/Vordruck für die Kinder. Am Einfachsten über die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus, 'registrieren/Termin' ausmachen, dann ist das 'Verfahren' anhängig/Fristen sind gewahrt - wird wahrscheinlich erst im nächsten Jahr erledigt werden. Aber die Nachzahlung erfolgt für 2014 + 4 Jahre zurück. Einen noch längeren Rückzahlungszeitraum halte ich für ausgeschlossen, dann müsste Omi nachweisen können, dass sie sich ab 1986 ff. irgendwo informiert/(falsch)beraten lassen hat, damit der so genannte sozialrechtliche Herstellungsanspruch greift und sie alle Jahre nachgezahlt bekommt. Gruß w.
zeldaam 27.11.2014 | 21:26
Hallo Wolfgang, auch beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gelten die 4 Jahre: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Helfen würde also nur noch ein irgendwo schlummerndes offenes Verfahren oder ein (schwer durchsetzbarer) Amtshaftungsanspruch. Allerdings greift hier m.E. § 34 Abs. 4 SGB VI : kein Wechsel von Altersrente für Frauen in eine Regelaltersrente mehr möglich. Und die KEZ gibt es erst seit 1986, also nach dem Rentenbeginn der Altersrente für Frauen. Ob hier § 302 SGB VI greift ? MfG zelda
W*lfgangam 27.11.2014 | 22:14
...ach Hallo Zelda, war da nicht grad was mit Mütterrenten-KEZ/Fristen, wo die 'berüchtigte' AG das völlig anders sieht? Auch wenn der ein oder andere Träger im Sinne der Einheitlichkeit trotzdem offensichtlich völlige Bauchschmerzen dabei hat ;-) Gruß w. PS: ich meinte auch den Amtshaftungsanspruch, *Asche auf...
KSCam 27.11.2014 | 21:58
Ist ein ganz heißes Thema - die DRV Bund hat jüngst so einen Fall abgelehnt. Bei "meinem RV Träger" schweigen die Grundsatzleute noch. Nach der RVO / AVG war damals eine Neuberechnung mit 65 möglich - nach dem SGB (ab 1992) ist ein Wechsel der Rentenart nicht mehr möglich (siehe auch zelda). Aber gerecht kann es eigentlich nicht sein, dass eine Frau, die 1989 mit 65 "verpennt" hat die Kinder anrechnen zu lassen (warum hat die das damals nicht mitgekriegt, wo doch in jedem Käsblatt darüber berichtet wurde?????) jetzt weder das eine Jahr KEZ noch die "Mütterrente" erhalten soll - wo Sie doch die Kinderzeit schon 25 Jahre verschenkt hat. Schaun wir mal was der Experte weiß.
Jonnyam 27.11.2014 | 22:22
Da gab es doch damals den Artikel 2 § 5c ArVNG, oder Meint Jonny
W*lfgangam 27.11.2014 | 22:46
...ich bewundere immer wieder die §§-Kenntnisse/Rechtsanwendungen einiger 'Mitstreiter/innen/insb. Zelda' hier - wo ich lange/rückwärts Archiv durchwühlen/darin rumstochern müsste, um zum Ergebnis zu kommen 'da war/ist doch was' - und trotzdem den Blick mal ins Dunkle/Falsche tappe. Gruß w. ...positiv gesehen, die Experten/in-Beiträge haben die letzten Tage wieder deutlich an Qualität gewonnen!
Enkelam 17.03.2015 | 20:50
Hallo an alle! ich möchte nicht versäumen mitzuteilen, dass meine Oma vor wenigen Tagen einen neuen Rentenbescheid bekommen hat (Nachzahlung mehrere Tausend €). Die Kindererziehungszeit wurde rückwirkend ab 2010 anerkannt und der Zuschlag ab Juli ebenfalls. Vielen Dank auch Oma würde Euch sicherlich einladen
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