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Experten-Antwort

Notfallfrage 23 jähriger krank keiner fühlt sich zuständig

von Willi03.09.2015 | 16:09
2750 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten/in, vielleicht haben Sie einen Rat. Ein 23 jähriger wurde nach seiner 3 jährigen Ausbildung die er im Juni bestanden hat,nicht übernommen,deshalb suchte er sich eine neue Stelle Beginn 1.7.2015 leider wurde er 3 Tage nach Arbeitsbeginn schwer krank,mit Bewusstsein Störungen,der neue Arbeitgeber hat ihn daraufhin sofort entlassen( Probezeit)nun ist er nicht mehr versichert.Es wird einige Zeit dauern ob er wieder gesund wird ist fraglich. Könnte man einen EMR Antrag stellen,da sich das AA auch weigert zu zahlen. Müssen hier auch die 5 Jahre Wartezeit eingehalten werden ? Wäre schön wenn jemand antworten würde. Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willi,

den Ausführungen von Sozialröchler können wir uns nur voll anschließen.

Bitte lassen Sie sich hierzu in der örtlichen Rentenberatungsstelle beraten und stellen ggf. auch den Antrag auf Erwerbsminderungsrente ggf. mit entsprechender Vollmacht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

17 Antworten

Sozialröchleram 03.09.2015 | 16:30
Besteht denn kein Krankengeldanspruch? Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden oder gestorben sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__53.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Suchen Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auf und lassen Sie sich hinsichtlich eines möglichen Rentenantrags beraten.
Mayer-Schulteam 03.09.2015 | 17:34
Was ist mit Arbeitslosengeld ? Er hat doch während der Ausbildung Beiträge einbezahlt.
Schadeam 03.09.2015 | 18:22
Nach der Situationsbeschreibung ist ein Arbeitnehmer plötzlich schwer erkrankt.... Das sollte doch ein klarer Fall sein in dem die Krankenkasse Krankengeld zu zahlen hat. Was denn sonst? Eigentlich klar, dass das Arbeitsamt sich weigert.....
Brigitteam 03.09.2015 | 21:29
Mißglückter Arbeitsversuch Arbeitsaufnahme, in der die Erwartung, daß der Versicherte wegen seiner Gesundheitsstörung zu der übernommenen Arbeit nicht fähig sein wird, bestätigt wird und eine tatsächliche Beendigung der Beschäftigung erfolgt, bevor es zu einer Arbeitsleistung von wirtschaftlichem Wert gekommen ist; wenn z. B. die Arbeit schon nach zwei Tagen wegen der bereits bei Beginn der Beschäftigung vorhandenen Krankheit wieder aufgegeben wird. - Ein m. A. begründet keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und somit auch keinen Anspruch auf Leistungen. - Der m. A. beruht nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern ist eine Rechtsfigur der Rechtsprechung, wobei Einzelheiten der Voraussetzungen für die Annahme eines m. A. z. T. umstritten sind.
Friederam 04.09.2015 | 09:04
Hallo, zwischenzeitlich sind 2 Monate vergangen. Wer hat in der Zwischenzeit gezahlt? Hat sich der Arbeitnehmer zwischen "Ausbildung im Juni bestanden" und "Arbeitsaufnahme am 01.07. arbeitslos gemeldet? Nachträglich ist da natürlich nichts mehr zu machen. Scheinbar weigert sich der neue Arbeitgeber, den Arbeitnehmer anzumelden. Ich hatte vor langer Zeit gehört, dass man sich an die KK wenden kann, die dann feststellt, ob eine Anmeldung durch den Arbeitgeber erfolgen muss. Die sorgt dann auch für die Anmeldung. Wo ich mich nicht so auskenne: Es gibt doch einen 4-wöchigen nachgehenden Versicherungsschutz. Wenn der neue Arbeitgeber nicht anmeldet, müsste doch von der Ausbildung ausgehend dieser Schutz am 03.07.2015 gegolten haben. Wie lange dann aber Krankengeld gezahlt wird, ist mir nicht bekannt. Könnte evtl. im Krankenkassenforum gefragt werden.
Mißglückt?am 04.09.2015 | 08:33
Es kann sich nicht um einen mißglückten Arbeitsversuch handeln, da die Beschäftigung aufgenommen wurde (" leider wurde er 3 Tage nach Arbeitsbeginn schwer krank").
Herz1952am 04.09.2015 | 10:14
Wahrscheinlich war es die Dummheit des neuen Arbeitgebers. Er hätte ihn zumindest anmelden müssen. In den ersten 4 Wochen hätte der Arbeitgeber auch nichts zu zahlen brauchen, sondern die Krankenkasse (für die Krankheit). Vielleicht wäre eine Schadenersatzklage gegen den "neuen Arbeitgeber" möglich. Nicht klar ist mir, warum die KK nicht zahlt und sich auch das Arbeitsamt weigert. Deshalb müsste man die genauen Gründe der Nichtzahlung wissen. Also das mit dem "mißglückten" Arbeitsversuch ist juristisch m.E. nicht haltbar. Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu Anmeldung. Ich sehe ein einer Schadenersatzklage noch die größten Aussichten.
Friederam 04.09.2015 | 15:48
Das Arbeitsamt darf nur zahlen, wenn am ersten Tag der gemeldeten Arbeitslosigkeit Arbeitsfähigkeit vorliegt. Einzige Ausnahme davon: Es wurde jemand nach 18 Mon. Kranekngeld-Bezug von der KK ausgesteuert. Grüße Frieder
Linyam 05.09.2015 | 05:41
Was der Arbeitgeber mit dem nunmehr bedürftigen jungen Menschen gemacht hat ist rechtlich gesehen eine Straftat (ausgenommen, es bestand kein Arbeitsvertrag bzw. entsprechende Klauseln etc. beachten). Der hierzu betreffende gesetzliche Paragraph lautet: (§ 266a StGB). Ich würde niemals einem Menschen, dem eine Krankheit ärztlich dermaßen bescheinigt wird, dass eine Fortführung bzw. eine Neuaufnahme einer Beschäftigung nicht möglich bzw. dem nicht mehr gewachsen ist, keinen für die DRV rechtlich relevanten Vorwurf eines "mißgklückten Arbeitsversuches" unterstellen. Das ginge mir dann doch zu weit. P.s. Bitte umgehend/sofort eine Betreuung bei der zuständigen Justizverwaltung (Amtsgericht - Betreuungsgericht) beantragen. Mit freundlichen Grüßen
KSCam 05.09.2015 | 12:53
Schon klasse wie hier die Spekulationen ins Kraut schießen. Willi beschreibt (lückenhaft) eine Geschichte und ohne Details zu kennen, vermuten die Forumsteilnehmer einen missglückten Arbeitsversuch oder eine Straftat oder einen Tatbestand der zum Schadensersatz berechtigt, weil ein Arbeitgeber "böse" war. Gibt der Sachverhalt das wirklich her? Mitlesen bereitet hier Freude.....
U.am 05.09.2015 | 13:10
Sie kennen den Sachverhalt im Detail doch gar nicht, um solch wilde Spekulationen in den Raum zu werfen. Lassen Sie diesen Unfug sein.
Herz1952am 05.09.2015 | 13:21
Berichtigung: soll heißen ....(fälschlicherweise "fristlose Kündigung")...... Was mich aus eigener Erfahrung zur Weißglut bringt ist, dass einem mutmaßlich Täter (hat jetzt nichts mit dem genannten Personenkreis zu tun) die Schuld nachgewiesen werden muss, ein kranker Mensch aber - bevor ihm durch Medikamente geholfen wird - erst beweisen muss - dass er an seiner Krankheit oder Stoffwechselstörung - durch sein Verhalten nicht "schuld" ist. Dies ist biologisch auch kaum möglich. Ein Medikament, dass das Herz entlastet, schadet mit Sicherheit der Niere.
Herz1952am 05.09.2015 | 13:09
Hallo KSC, Nicht weil der Arbeitgeber böse war, sondern nur "dumm". Bei Nichtanmeldung hätte er zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen (Schwarzarbeit), ohne Bezahlung wäre es Betrugsversuch. Die Bezahlung von Krankheit während der ersten 4 Wochen (1 Monat?) durch die Krankenkasse kennen die wenigsten. Es soll verhindern, dass Arbeitnehmer vorschnell wieder entlassen werden. Es hindert den Arbeitgeber allerdings nicht, zu kündigen. Sogar eine Kündigung aus wichtigem Grund (fälschlicherweise fristlose Kündigung ist unter Umständen möglich. Unter Umständen kann auch eine Schadenersatzklage erfolgreich sein. Wissen alleine reicht halt nicht, man muss sein (vermeintliches) Recht auch durchsetzen können. Das mit den 4 Wochen ist auch nicht Good Will der Krankenkassen, sondern Gesetz. Es gibt mit Sicherheit auch Arbeitgeber, die im Krankheitsfalle LFZ leisten, nur weil sie dieses Gesetz nicht kennen. Meines Wissens besteht dieses Gesetz immer noch. Es scheint in diesem Fall einiges "schiefgelaufen" zu sein, und wenn es sich nur um formelle Fehler oder Unwissenheit handelt.
Herz1952am 05.09.2015 | 13:32
Liny, Ihr Beitrag ist kein "Unfug", sondern einfach Wunschdenken. Ich kann Ihren "Gerechtigkeitssinn" verstehen. Aber die Gesetz sind halt anders. Ich habe auch schon Arbeitnehmern wegen Krankheit kündigen müssen. Selbst wenn der "Chef" Angst hatte, er müsse Abfindung bezahlen. Es muss allerdings ein wichtiger Grund bestehen. Man muss es auch so formulieren, dass der AG keine Abfindung zahlen braucht, der Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung klagen kann, weil sinnlos. Außerdem der Arbeitnehmer ohne weiteres ALG I bekommt, weil es keinen verhaltensbedingten Grund gibt.
Linyam 05.09.2015 | 19:41
Zu Befehl Herr Frau Oberst
Linyam 05.09.2015 | 19:45
Bezogen auf den sehr freundlichen "hilfreichen" Kurzkurz :,) Betroffen ist hier der U.
Herz1952am 07.09.2015 | 12:15
Liny, Sorry, habe Kenntnis genommen, danke.
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