Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Karlotta,
um sicher zu gehen, dass wir den Sachverhalt richtig verstehen, fassen wir noch einmal kurz zusammen:
Rentenbeginn ist der 01.02.2017
Der Rentenbescheid wurde Anfang Juli erstellt und zugestellt.
Die Krankengeldzahlung wurde ab Anfang Juli (ab Mitteilung über die Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente) eingestellt.
Die laufende Rentenzahlung wird ab 01.09.2017 aufgenommen (erste reguläre Auszahlung der Rente Ende September).
Der Nachzahlungszeitraum erstreckt sich auf die Zeit vom 01.02.2017 bis 31.08.2017.
Der Nachzahlungsbetrag umfasst somit 7 Monatsrenten.
Die Nachzahlung wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausbezahlt, sobald der Erstattungsanspruch der Krankenkasse beziffert und abgerechnet wurde.
Die Krankenkasse kann einen Erstattungsanspruch lediglich für die Zeit vom 01.02.2017 bis zur Einstellung des Krankengeldes Anfang Juli geltend machen. Der Erstattungsanspruch ist auf die Höhe der in diesem Zeitraum zustehenden Rente beschränkt.
Der zustehende Rentenbetrag für die Zeit ab Einstellung des Krankengeldes (Anfang Juli) bis 31.08.2017 wird Ihnen als Nachzahlung ausgezahlt, sobald der Erstattungsanspruch der Krankenkasse abgerechnet wurde. Dies allerdings nur, wenn Sie in diesem Zeitraum keine weiteren Sozialleistungen bezogen haben oder beziehen, die dann auch erstattet werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen daher, setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit sie den Erstattungsanspruch möglich schnell geltend macht und der Ihnen zustehende Nachzahlungsbetrag möglichst bald ausgezahlt werden kann.
Bis zur Wiedervereinigung 1990 war die Bundesrepublik Deutschland schuldenfrei, es gab Berufsschutz und man konnte auch schon vor 65 Jahren in Altersrente gehen, ohne kräftige Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Bis die Ossies kamen, so einer wie der Schorsch, und wir wieder kleine Brötchen backen mußten. Danke Ossies.Also schon wieder ein neues Gesetz das die neuen EMR besser stellt als ihre Vorgänger. Man könnte bald glauben die EMR vor Juli 2014 müssen in Armut gehalten werden. Bekommen keine Zurechnungszeit bis 62, demnächst schrittweise bis 65, jetzt auch noch Überbrückungsrente für den Zeitraum falls niemand anders bezahlt in den ersten 6 Monaten wo es ja lautet die EMR wird in diesen Zeitraum nicht bezahlt. Die Bestandsrentner konnten in diesen Fall schauen wie Sie über die Runden kommen. Nicht das ich es diesen Menschen nicht gönne aber diese einseitige Verbesserungen zu Gunsten nur für Neu Erwerbsminderungsrentner facht ja direkt eine Neid Debatte an. Schon klar das dies Nichtbetroffene anders sehen.Tja, als Otto von Bismarck 1889 die gesetzliche Rente eingeführt hat, galt ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Stunden. Die Welt ist aber auch ungerecht.....;-)
Dümmer geht immer.Tja, als Otto von Bismarck 1889 die gesetzliche Rente eingeführt hat, galt ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Stunden. Die Welt ist aber auch ungerecht.....;-)Bis zur Wiedervereinigung 1990 war die Bundesrepublik Deutschland schuldenfrei, es gab Berufsschutz und man konnte auch schon vor 65 Jahren in Altersrente gehen, ohne kräftige Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Bis die Ossies kamen, so einer wie der Schorsch, und wir wieder kleine Brötchen backen mußten. Danke Ossies.
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