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Experten-Antwort

Nullrunde?- Übergang Krankengeld in Erwerbsminderung

von Karlotta13.07.2017 | 20:39
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend! Ich habe folgendes Problem/ Frage: Ich beziehe rückwirkend zum Februar 2017 eine volle Erwerbsminderungsrente. Der Bescheid der DRV kam letzte Woche. Bis dahin habe ich Krankengeld bezogen. Stand bis dahin auch noch im Arbeitsvertrag. Dieser wird jetzt auf Eis gelegt bis Ende der EMR 2019. Die Kasse verrechnet jetzt mit der DRV. Erste Rentenzahlung ist ab dem 01.09.2017. Ausgezahlt wird aber Ende September...Das Krankengeld wurde nach Eingang des Bescheids der GKV sofort eingestellt. Somit habe ich zwei Monate lang kein Geld/ Einkommen. Die Miete muss ich aber weiter bezahlen. Ist das so normal ? Komme so finanziell voll in Bedrängnis! Habe keinen Anspruch auf ALG oder sonstige Gelder!! Ich würde mich über Antworten freuen. Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.07.2017 | 12:54

Hallo Karlotta,

um sicher zu gehen, dass wir den Sachverhalt richtig verstehen, fassen wir noch einmal kurz zusammen:

Rentenbeginn ist der 01.02.2017

Der Rentenbescheid wurde Anfang Juli erstellt und zugestellt.

Die Krankengeldzahlung wurde ab Anfang Juli (ab Mitteilung über die Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente) eingestellt.

Die laufende Rentenzahlung wird ab 01.09.2017 aufgenommen (erste reguläre Auszahlung der Rente Ende September).

Der Nachzahlungszeitraum erstreckt sich auf die Zeit vom 01.02.2017 bis 31.08.2017.

Der Nachzahlungsbetrag umfasst somit 7 Monatsrenten.

Die Nachzahlung wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausbezahlt, sobald der Erstattungsanspruch der Krankenkasse beziffert und abgerechnet wurde.

Die Krankenkasse kann einen Erstattungsanspruch lediglich für die Zeit vom 01.02.2017 bis zur Einstellung des Krankengeldes Anfang Juli geltend machen. Der Erstattungsanspruch ist auf die Höhe der in diesem Zeitraum zustehenden Rente beschränkt.

Der zustehende Rentenbetrag für die Zeit ab Einstellung des Krankengeldes (Anfang Juli) bis 31.08.2017 wird Ihnen als Nachzahlung ausgezahlt, sobald der Erstattungsanspruch der Krankenkasse abgerechnet wurde. Dies allerdings nur, wenn Sie in diesem Zeitraum keine weiteren Sozialleistungen bezogen haben oder beziehen, die dann auch erstattet werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen daher, setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit sie den Erstattungsanspruch möglich schnell geltend macht und der Ihnen zustehende Nachzahlungsbetrag möglichst bald ausgezahlt werden kann.

14 Antworten

W*lfgangam 13.07.2017 | 21:18
Hallo Karlotta, da Sie nur eine zeitlich befristete EM-Rente erhalten - die üblicherweise erst nach 6 Monaten der Feststellung der EM beginnt - wird im Nachhinein taggenau nach Einstellung des KG die Rentenzahlung aufgenommen/nachgezahlt. Durch die Verrechnung mit der KK kann es da zu Verzögerungen kommen - die Nachzahlung der DRV wird wohl schneller auf dem Konto sein. Ein Anruf bei der DRV schafft Klarheit, wie der aktuelle Stand ist/wann kommt die Nachzahlung. Ggf. müssen Sie auch der Krankenkasse auf die Füße treten, damit die möglichst schnell den Nachzahlungsanspruch gegenüber der DRV spezifiziert und das KG-Ende der DRV anzeigt. Kommt es hart auf, können Sie nur zum Jobcenter oder Sozialamt gehen (je nach EM-Rentenart), um im Rahmen einer bestehenden 'Bedürftigkeit' überbrückenden Leistungen zu erhalten. Mit freundlichen Worten/dem Rentenbescheid, können Sie natürlich auch Ihre Bank überzeugen, die Verbindlichkeiten weiter abbuchen zu lassen ... Gruß w.
Karlottaam 13.07.2017 | 22:31
Hallo W.! Vielen Dank für Deine Antwort. Laut der GKV beträgt die Nachzahlung da. 300 Euro... das reicht halt nicht. Sonst habe ich keinen Anspruch auf Geldleistungen.. LG!
Birgi S.am 14.07.2017 | 08:32
Also schon wieder ein neues Gesetz das die neuen EMR besser stellt als ihre Vorgänger. Man könnte bald glauben die EMR vor Juli 2014 müssen in Armut gehalten werden. Bekommen keine Zurechnungszeit bis 62, demnächst schrittweise bis 65, jetzt auch noch Überbrückungsrente für den Zeitraum falls niemand anders bezahlt in den ersten 6 Monaten wo es ja lautet die EMR wird in diesen Zeitraum nicht bezahlt. Die Bestandsrentner konnten in diesen Fall schauen wie Sie über die Runden kommen. Nicht das ich es diesen Menschen nicht gönne aber diese einseitige Verbesserungen zu Gunsten nur für Neu Erwerbsminderungsrentner facht ja direkt eine Neid Debatte an. Schon klar das dies Nichtbetroffene anders sehen.
RentenCheckeram 14.07.2017 | 06:52
Hallo Karlotta, so wie ich das verstanden habe, kann ich W*lfgang da leider nicht zustimmen. Zwar ist der Leistungsfall Ihrer Erwerbminderungsrente schon im Februar, die erste Zahlung der zeitlich befristeten Rente ist nach §101 Abs. 2 SGB VI allerdings nicht vor Beginn des 7. Monats. Diese Regelung wurde eingeführt um das Risiko der Erwerbsminderung zwischen Arbeitsmarkt und Rentenversicherung aufzuteilen. Hier müssten sie also zunächst für die Übergangszeit Arbeitslosengeld o.ä. beantragen. MfG RentenChecker
§§-Reiteram 14.07.2017 | 07:47
Hallo RentenChecker, W*lfgang hat schon Recht. § 101 Abs. 1a SGB VI ist neu eingeführt worden, um genau solche Fälle aufzufangen. Ist halt nur noch nicht so bekannt... ;-)
Karlottaam 14.07.2017 | 08:37
Guten Morgen! Herzlichen Dank für Ihre Antworten! Mein Arbeitsvertrag ruht solange ich EMR beziehe. kann ich dann trotzdem Arbeitslosengeld beantragen? Das dauert dann ja auch wieder....Finde es schwierig. Grüße!
Landeiam 14.07.2017 | 08:55
Die Nachzahlung kommt meistens leider nicht in dem Zeitraum, in dem man sie benötigt. Ich habe volle EMR seit März. Gezahlt wurde erstmals Ende Juni für Juli. Für die Zeit März/April/Mai musste eine Verrechnung mit dem Arbeitsamt durchgeführt werden, da dieses in dieser Zeit ALGI gezahlt hatte. Das Arbeitsamt hatte natürlich sofort Mitte Mai die Zahlung eingestellt, nachdem sie den Rentenbescheid bekommen hatten. Von Mitte Mai bis Ende Juni habe ich also auch zumindest 6 Wochen auf dem Trockenen gesessen. Ende Juni kam dann die erste Zahlung für Monat Juni, aber von Nachzahlung für die Monate davor keine Spur. Erst auf schriftliche Nachfrage von mir an die DRV kam ein Bescheid und die Berechnung/Anweisung der Nachzahlung (ca. 14 Tage nach meiner schriftl. Anfrage). Ich würde hier in Ihrem Fall auch einmal nachfragen, wann die Nachzahlung für die 2 Monate ausgezahlt wird. In ganz großen Notfällen kann man auch SGBII und Vorschusszahlung für sofort beantragen und bekommen, dieses wird dann natürlich auch wieder von der Nachzahlung/Rente mit abgerechnet.
Andre*sam 14.07.2017 | 10:26
Da durch die DRV bereits festgestellt wurde, dass Sie voll erwerbsgemindert sind, kommt Arbeitslosengeld nicht in Frage. Wenn Sie bedürftig sind, können sie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel SGB XII in Anspruch nehmen und müssten dies beim zuständigen Träger beantragen. Leistungen nach SGB II sind normalerweise nicht möglich, da Voraussetzung die Erwerbsfähigkeit ist. Das Jobcenter wird deshalb den Betreffenden an das Sozialamt verweisen.
Erich Mendeam 16.07.2017 | 22:21
Also schon wieder ein neues Gesetz das die neuen EMR besser stellt als ihre Vorgänger. Man könnte bald glauben die EMR vor Juli 2014 müssen in Armut gehalten werden. Bekommen keine Zurechnungszeit bis 62, demnächst schrittweise bis 65, jetzt auch noch Überbrückungsrente für den Zeitraum falls niemand anders bezahlt in den ersten 6 Monaten wo es ja lautet die EMR wird in diesen Zeitraum nicht bezahlt. Die Bestandsrentner konnten in diesen Fall schauen wie Sie über die Runden kommen. Nicht das ich es diesen Menschen nicht gönne aber diese einseitige Verbesserungen zu Gunsten nur für Neu Erwerbsminderungsrentner facht ja direkt eine Neid Debatte an. Schon klar das dies Nichtbetroffene anders sehen.
Tja, als Otto von Bismarck 1889 die gesetzliche Rente eingeführt hat, galt ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Stunden. Die Welt ist aber auch ungerecht.....;-)
Bis zur Wiedervereinigung 1990 war die Bundesrepublik Deutschland schuldenfrei, es gab Berufsschutz und man konnte auch schon vor 65 Jahren in Altersrente gehen, ohne kräftige Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Bis die Ossies kamen, so einer wie der Schorsch, und wir wieder kleine Brötchen backen mußten. Danke Ossies.
GroKoam 17.07.2017 | 08:10
Zitat von Erich Mende anzeigen
Tja, als Otto von Bismarck 1889 die gesetzliche Rente eingeführt hat, galt ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Stunden. Die Welt ist aber auch ungerecht.....;-)
Bis zur Wiedervereinigung 1990 war die Bundesrepublik Deutschland schuldenfrei, es gab Berufsschutz und man konnte auch schon vor 65 Jahren in Altersrente gehen, ohne kräftige Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Bis die Ossies kamen, so einer wie der Schorsch, und wir wieder kleine Brötchen backen mußten. Danke Ossies.
Dümmer geht immer.
Deep Throatam 17.07.2017 | 10:39
Ich verstehe das Problem nicht so richtig. Wenn die Krankenkasse nur bis Anfang Juli Krankengeld gezahlt hat wird doch bei Abrechnung des Erstattungsanspruches noch eine Nachzahlung für Sie übrig bleiben?! Anteilig im Juli und für den kompletten August wird die Nettorente an SIE ausgezahlt. Die laufende Zahlung kommt dann im September... Eine Beantragung von anderen Sozialleistungen ist somit überhaupt nicht notwendig...
=//=am 17.07.2017 | 18:08
Zitat von Deep Throat anzeigen
Ich gebe Ihnen völlig Recht. Verstehe die Aufregung auch nicht so ganz. Der Bescheid kam wohl in der 27. KW. Am 13.07. war noch nicht einmal der Monat Juli rum. Also bis zu 2 oder 3 Wochen ab Bescheidserteilung sollte man der KK schon Zeit und Gelegenheit geben, ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Vor Ende Juli wäre ja auch die (laufende) Juli-Rente noch nicht auf dem Konto gewesen! Hexen kann wohl noch niemand, weder die KK noch die DRV. @Karlotta kann ja mal höflich bei der KK nachfragen, ob der Erstattungsanspruch gegenüber der DRV bereits geltend gemacht wurde.
Karlottaam 23.07.2017 | 23:33
Hallo, das habe ich gemacht... Ende Krankengeld war aber schon am 22 06.... Sorry. Und ich finde es schon nicht so ohne mal eben fast zwei Monate eine Nullrunde zu haben. Dennoch an ALLE: Lieben Dank für Eure Beiträge!! LG
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