Hallo Karlotta,
um sicher zu gehen, dass wir den Sachverhalt richtig verstehen, fassen wir noch einmal kurz zusammen:
Rentenbeginn ist der 01.02.2017
Der Rentenbescheid wurde Anfang Juli erstellt und zugestellt.
Die Krankengeldzahlung wurde ab Anfang Juli (ab Mitteilung über die Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente) eingestellt.
Die laufende Rentenzahlung wird ab 01.09.2017 aufgenommen (erste reguläre Auszahlung der Rente Ende September).
Der Nachzahlungszeitraum erstreckt sich auf die Zeit vom 01.02.2017 bis 31.08.2017.
Der Nachzahlungsbetrag umfasst somit 7 Monatsrenten.
Die Nachzahlung wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausbezahlt, sobald der Erstattungsanspruch der Krankenkasse beziffert und abgerechnet wurde.
Die Krankenkasse kann einen Erstattungsanspruch lediglich für die Zeit vom 01.02.2017 bis zur Einstellung des Krankengeldes Anfang Juli geltend machen. Der Erstattungsanspruch ist auf die Höhe der in diesem Zeitraum zustehenden Rente beschränkt.
Der zustehende Rentenbetrag für die Zeit ab Einstellung des Krankengeldes (Anfang Juli) bis 31.08.2017 wird Ihnen als Nachzahlung ausgezahlt, sobald der Erstattungsanspruch der Krankenkasse abgerechnet wurde. Dies allerdings nur, wenn Sie in diesem Zeitraum keine weiteren Sozialleistungen bezogen haben oder beziehen, die dann auch erstattet werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen daher, setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit sie den Erstattungsanspruch möglich schnell geltend macht und der Ihnen zustehende Nachzahlungsbetrag möglichst bald ausgezahlt werden kann.