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Experten-Antwort

NVA DDR

von Reservist15.08.2017 | 19:13
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8 Antworten

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In der DDR musste ich für knapp 3 Monate als Reservist in die NVA einrücken. In meinem grünen SV Buch wurde diese Zeit als Arbeitsausfalltage behandelt und mit dem Gesamtleistungswert bewertet. Der ist bei mir recht gering. Hätte ich nicht Anspruch für diese Monate auf anteilig 0,75 Entpeltpunkte pro Jahr (0,75/12= 0,0625 EP Monat)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reservist,

zur Klärung des Sachverhaltes sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Reservistinam 15.08.2017 | 19:26
Hallöchen, ja diese EP steht Ihnen zu. Soweit ich mich entsinnen kann existiert die DDR ja nicht mehr. Das Formular können Sie sich von der DRV Homepage downloaden oder Sie rufen die Service Hotline an. Viel Glück! Best Regards!
Airfurz Oneam 15.08.2017 | 20:58
Für Zeiten in der NVA gibt es ein Sonderversorgungssystem. Machen Sie diese Zeiten bei Ihrem Rentenversicherungsträger geltend und diese setzen sich mit dem entsprechenden Amt in Verbindung. Wenn diese Zeiten dort nachweisbar sind, bekommen Sie hierfür auch die entsprechende Bewertung in der Berechnung bei der Rentenversicherung vergütet.
W*lfgangam 15.08.2017 | 21:10
Hallo Reservist, legen Sie einen anderen Beleg vor, der Ihren Eintrag im SB-Buch widerlegt (so was wie eine Wehrdienstbescheinigung), und diese Zeit wird danach neu beurteilt. Ob das dann zu günstigeren EP führt, ist noch eine andere Frage. 3 Monate x 0,675 ...das sind rd. 6 EUR Monatsrente. Wo stehen Sie für diese 3 Monate als Bewertung für die nachgewiesenen Arbeitsausfalltage? ...1 EUR niedriger? Auf die weitere Auswirkung auf die Gesamtleistungsbewertung/Bewertung beitragsfreier/beitragsgeminderter Zeiten mag ich gar nicht mal spekulieren - kann voll in die Hose gehen ;-) Oder Ihnen vielleicht auch einen kleinen Mehrbetrag (10 EUR?) sichern. Tipp: bei der DRV werden Sie keinen finden, der Ihnen vorab Probeberechnungen anfertigt/hier wird nach Tatsachenentscheidungen gerechnet und nicht nach 'was-wäre-wenn'. In diesem Fall sind Sie auf priv. Rentenberater angewiesen, die andere Programme nutzen können ..allerdings gehen Sie dort auch in Vorleistung/Beratungsgebühren. Und wenn nichts bei rauskommt, ist Ihr Einsatz futsch. Gruß w.
Reservistam 16.08.2017 | 09:39
Ok, dann gehe ich lieber in die Wurst.
****am 16.08.2017 | 13:21
Hallo Reservist, während des Reservistenwehrdienstes wurde das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrochen. Für diese Dienstleistenden war neben dem Wehrsold der um 20 % gekürzte Nettolohn weiterzuzahlen (§ 11 der Besoldungsordnung vom 24.01.1962, GBl. II S. 49). Nach § 10 der 1. DB zur Besoldungs-VO vom 24.05.1962 (GBl. II S. 355) waren die Beiträge zur SV aufgrund des ungekürzten Brutto-Tariflohnes zu berechnen und abzuführen. Es stellt sich hier also eher die Frage ob die Arbeitsausfalltage zu Recht in den SVA eingetragen wurden und somit bei der Berechnung der Rente eigentlich nicht zu berücksichtigen sind, da das Beschäftigungsverhältnis gar nicht unterbrochen wurde!
Genervteram 16.08.2017 | 16:09
Die Ihre spezielle Frage i.d.R. an Ihren zuständigen RV-Träger weiterleiten. Tipp: Sparen Sie Zeit und wenden Sie sich selbst schriftlich an Ihren zuständigen RV-Träger.
Genervteram 16.08.2017 | 16:09
Die Ihre spezielle Frage i.d.R. an Ihren zuständigen RV-Träger weiterleiten. Tipp: Sparen Sie Zeit und wenden Sie sich selbst schriftlich an Ihren zuständigen RV-Träger.
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