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onkologische Rehamaßnahme

von Heike26.07.2007 | 17:50
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4 Antworten

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Ich habe folgend Frage. Ist die Reha, die man 1 Jahr nach abgeschlossener Primärbehandlung beantragen kann, eine Kannleistung oder wird sie gewährt?

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um Ihre Anfrage zu beantworten ist zunächst von Bedeutung, ob Sie bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, z.B. weil Sie eine Altersrente beziehen, oder noch im Erwerbsleben stehen.

Versicherte, die an einer CA-Erkrankung leiden und noch im Erwerbsleben stehen, erhalten Reha-Leistungen immer dann, wenn nach Auffassung des Rentenversicherungsträgers ein Rehabilitationsbedarf besteht. Der Rehabilitationsbedarf besteht dann, wenn durch die Leistung die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Dies gilt unabhängig davon, wann die Primärbehandlung abgeschlossen wurde.

Anders verhält es sich bei Versicherten, die bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Sie erhalten eine Reha-Leistung bis zum Ablauf eines Jahres nach beendeter Primärbehandlung, sofern Reha-Fähigkeit, d.h. hier ausreichende Belastbarkeit, besteht. Eine Wiederholung der onkologischen Reha kann im Einzelfall bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung erfolgen, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen bestehen.

Bei beiden Fallgestaltungen haben Sie also, sofern die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, einen Anspruch auf die Leistung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine Beurteilung der Reha-Bedürftigkeit kann nur anhand der individuellen ärztlichen Unterlagen erfolgen. Eine pauschale Aussage, ob die Ablehnung rechtens ist, kann ohne detaillierte Kenntnis des medizinischen Befundes nicht getroffen werden.

2 Antworten

Nixam 27.07.2007 | 08:10
Jede medizinische Leistung zur Rehabilitation die aus medizinischen Gründen erforderlich ist, wird gewährt. Geht aus Ihren medizinischen Unterlagen - aktuelles ärztliches Attest Ihres Hausarztes - hervor, dass eine medizinische Reha erforderlich ist und wird dies vom Gutachter bei der Begutachtung bestätigt, steht einer Wiederholung der Rehabilitationsleistung nichts im Wege. Es wird jedes Mal bei jedem Neuantrag auf medizinische Leistungen - auch bei onkologischen Erkrankungen immerwieder neu entschieden. Eine generelle Regelung wie "wird immer gewährt" gibt es hier nicht. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, so müssen Sie wie alle anderen Versicherten auch, Widerspruch erheben und ggfls ein weiteres ärztliches Attest beifügen und das Widerspruchsverfahren abwarten.
Heikeam 30.07.2007 | 12:57
Ich stehe noch im Erwerbsleben, bin aber seit einigen Jahren nicht erwerbstätig(Hausfrau). Anfang letzten Jahres erkrankte ich an einem Nierenzellkarzinom, welches eine Entfernung der Niere erforderlich machte. Nach der OP bekam ich eine Anschlussheilbehandlung. In diesem Jahr beantragte ich nun die onkologische Reha. Diese wurde aber abgelehnt, auch der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Ist das rechtens?
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