Hallo !
Mein Vater bezieht Rente.
Diese möchte er auf 2 Pfändungschutzkontos jeweils zu Hälfte überwiesen bekommen.
Wie muss ich vorgehen ?
von der RV bekommt er pro Monat nur eine Zahlung, und diese auch nur auf ein Konto.
Er könnte von diesem Konto höchstens einen Dauerauftrag in Höhe der halben Rente auf ein weiteres Konto einrichten...
"Pfändungsschutzkonto" ... klingt ganz so, als ob er durch die Überweisung auf zwei Konten in jeweiliger halber Höher der Rente unter eine bestimmte Pfändungsgrenze kommen wollen würde....
Falls Sie es nicht wissen, sowas nennt man im allgemeinen "Betrug"...
da wird die RV bestimmt nicht mitspielen!!
Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen! § 850 k Abs 8 Satz1 ZPO!