Hallo Marion,
nach dem seit 2002 geltenden Recht ist auch eine Pachteinnahme anzurechnendes Einkommen. Dabei kommt es allein darauf an, dass es sich steuerrechtlich um "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" handelt. Ob dann dafür auch Steuern gezahlt werden müssen oder es aufgrund von Freibeträgen nicht zur Besteuerung kommt, ist unerheblich.
Es ist also richtig, dass diese 12 Euro monatlich zu einer Verringerung der Rente führen, wenn für Ihre Mutter das Recht ab 2002 anzuwenden ist.
Eine Anwendung dieses "neuen" Rechts käme nur dann nicht in Frage, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen worden wäre und mind. ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren worden wäre.