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Experten-Antwort

Par. 207 SGB VI

von Salud22.08.2016 | 14:31
1257 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kurz vor meinem 45. Geburtstag noch die Teilzahlung nach Par. 207 SGB VI bewilligt bekommen, habe nun aber vor, für jeden beantragten Monat einen niedrigeren Beitrag zu überweisen. Ist in dem Fall ein Änderungsantrag erforderlich, oder wird dies ohne Weiteres akzeptiert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da es sich um freiwillige Beiträge handelt, sollten Sie auch geringere Beiträge zahlen können. Hinsichtlich der Vorgehensweise wäre aber sicherlich ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll.

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5 Antworten

****am 22.08.2016 | 15:13
Hallo Salud, einen Änderungsantrag müssen Sie m.E. nicht stellen, sie sollten aber auf dem Überweisungsbeleg neben der VSNR und dem Nachzahlungsgrund auch den gewünschten (geänderten) Monatsbeitrag angeben und natürlich die im Bescheid genannten Zahlungsfristen einhalten.
§ 209am 24.08.2016 | 07:46
Hallo Salud, sie können derzeit jeden Betrag zwischen 84,15 EUR und 1.159,40 EUR pro Monat zahlen. Diese Werte hängen von der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 450,00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze von 6.200,00 EUR ab. Diese Werte werden mit dem aktuellen Beitragssatz von 18,7% multipliziert (§ 209 Abs. 2 SGB VI). Sollten Sie also nicht weniger als 84,15 EUR monatlich zahlen wollen, dürfte der Sachbearbeiter keine Einwände gegen den neuen Beitrag haben.
§ 209am 24.08.2016 | 07:46
Hallo Salud, sie können derzeit jeden Betrag zwischen 84,15 EUR und 1.159,40 EUR pro Monat zahlen. Diese Werte hängen von der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 450,00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze von 6.200,00 EUR ab. Diese Werte werden mit dem aktuellen Beitragssatz von 18,7% multipliziert (§ 209 Abs. 2 SGB VI). Sollten Sie also nicht weniger als 84,15 EUR monatlich zahlen wollen, dürfte der Sachbearbeiter keine Einwände gegen den neuen Beitrag haben.
bAVam 24.08.2016 | 11:11
, denn der Sachbearbeiter weiß ja nicht, ob es sich um den abschließenden Betrag handelt, oder ob Sie erstmal nur eine Teilzahlung leisten und der Rest (innerhalb von 5 Jahren) dann später kommt.
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