Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Par. 207 SGB VI

von Salud22.08.2016 | 14:31
1257 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kurz vor meinem 45. Geburtstag noch die Teilzahlung nach Par. 207 SGB VI bewilligt bekommen, habe nun aber vor, für jeden beantragten Monat einen niedrigeren Beitrag zu überweisen. Ist in dem Fall ein Änderungsantrag erforderlich, oder wird dies ohne Weiteres akzeptiert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da es sich um freiwillige Beiträge handelt, sollten Sie auch geringere Beiträge zahlen können. Hinsichtlich der Vorgehensweise wäre aber sicherlich ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

****am 22.08.2016 | 15:13
Hallo Salud, einen Änderungsantrag müssen Sie m.E. nicht stellen, sie sollten aber auf dem Überweisungsbeleg neben der VSNR und dem Nachzahlungsgrund auch den gewünschten (geänderten) Monatsbeitrag angeben und natürlich die im Bescheid genannten Zahlungsfristen einhalten.
§ 209am 24.08.2016 | 07:46
Hallo Salud, sie können derzeit jeden Betrag zwischen 84,15 EUR und 1.159,40 EUR pro Monat zahlen. Diese Werte hängen von der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 450,00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze von 6.200,00 EUR ab. Diese Werte werden mit dem aktuellen Beitragssatz von 18,7% multipliziert (§ 209 Abs. 2 SGB VI). Sollten Sie also nicht weniger als 84,15 EUR monatlich zahlen wollen, dürfte der Sachbearbeiter keine Einwände gegen den neuen Beitrag haben.
§ 209am 24.08.2016 | 07:46
Hallo Salud, sie können derzeit jeden Betrag zwischen 84,15 EUR und 1.159,40 EUR pro Monat zahlen. Diese Werte hängen von der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 450,00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze von 6.200,00 EUR ab. Diese Werte werden mit dem aktuellen Beitragssatz von 18,7% multipliziert (§ 209 Abs. 2 SGB VI). Sollten Sie also nicht weniger als 84,15 EUR monatlich zahlen wollen, dürfte der Sachbearbeiter keine Einwände gegen den neuen Beitrag haben.
bAVam 24.08.2016 | 11:11
, denn der Sachbearbeiter weiß ja nicht, ob es sich um den abschließenden Betrag handelt, oder ob Sie erstmal nur eine Teilzahlung leisten und der Rest (innerhalb von 5 Jahren) dann später kommt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026