Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Par. 207 SGB VI

von Salud22.08.2016 | 14:31
1257 Ansichten
6 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kurz vor meinem 45. Geburtstag noch die Teilzahlung nach Par. 207 SGB VI bewilligt bekommen, habe nun aber vor, für jeden beantragten Monat einen niedrigeren Beitrag zu überweisen. Ist in dem Fall ein Änderungsantrag erforderlich, oder wird dies ohne Weiteres akzeptiert?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.08.2016 | 14:54

Da es sich um freiwillige Beiträge handelt, sollten Sie auch geringere Beiträge zahlen können. Hinsichtlich der Vorgehensweise wäre aber sicherlich ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll.

5 Antworten

****am 22.08.2016 | 15:13
Hallo Salud, einen Änderungsantrag müssen Sie m.E. nicht stellen, sie sollten aber auf dem Überweisungsbeleg neben der VSNR und dem Nachzahlungsgrund auch den gewünschten (geänderten) Monatsbeitrag angeben und natürlich die im Bescheid genannten Zahlungsfristen einhalten.
§ 209am 24.08.2016 | 07:46
Hallo Salud, sie können derzeit jeden Betrag zwischen 84,15 EUR und 1.159,40 EUR pro Monat zahlen. Diese Werte hängen von der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 450,00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze von 6.200,00 EUR ab. Diese Werte werden mit dem aktuellen Beitragssatz von 18,7% multipliziert (§ 209 Abs. 2 SGB VI). Sollten Sie also nicht weniger als 84,15 EUR monatlich zahlen wollen, dürfte der Sachbearbeiter keine Einwände gegen den neuen Beitrag haben.
§ 209am 24.08.2016 | 07:46
Hallo Salud, sie können derzeit jeden Betrag zwischen 84,15 EUR und 1.159,40 EUR pro Monat zahlen. Diese Werte hängen von der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 450,00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze von 6.200,00 EUR ab. Diese Werte werden mit dem aktuellen Beitragssatz von 18,7% multipliziert (§ 209 Abs. 2 SGB VI). Sollten Sie also nicht weniger als 84,15 EUR monatlich zahlen wollen, dürfte der Sachbearbeiter keine Einwände gegen den neuen Beitrag haben.
bAVam 24.08.2016 | 11:11
, denn der Sachbearbeiter weiß ja nicht, ob es sich um den abschließenden Betrag handelt, oder ob Sie erstmal nur eine Teilzahlung leisten und der Rest (innerhalb von 5 Jahren) dann später kommt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026