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Pensionskasse

von Brita22.09.2008 | 19:07
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4 Antworten

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Ich habe seit 2003 einen Vertag mit der Debeka Pensionskasse. Da ich bald keinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen mehr habe, möchte ich den Vertrag so umwandeln, daß er bei meinem Ableben nicht ganz "umsonst" ist.(vor Rentenbeginn) D.h. meinen Kindern soll etwas von meinem eingezahltem Geld erhalten bleiben. Falls diese Hinterbliebenenversorgung nicht möglich ist, würde ich gern den Vertrag kündigen. Das ist laut Versicherung ausgeschlossen. Über einen guten Rat wie ich in meinem Fall am besten verfahre würde ich mich sehr freuen. MfG B. Plehn

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von "Maria L." und "Unbekannt" ist nichts hinzuzufügen.

3 Antworten

Du meine Güte!am 22.09.2008 | 19:30
Wer hier soll Ihren Vertrag kennen? Vielleicht einfach mal dort hineinschaun...Oder den Anbieter fragen.
Maria L.am 22.09.2008 | 19:50
Hallo Brita, Verträge, die als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen werden, unterliegen starken gesetzlichen Beschränkungen. Das hat seinen Grund darin, daß sie als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung staatlich gefördert werden. Merke: die Interessen des Staates sind nicht unbedingt gleichzusetzen mit den Interessen der Bürger. Der Staat möchte Sozialleistungen an Rentner reduzieren, deshalb will er nicht, daß Bürger vorzeitig ihr Altersvorsorgekapital angreifen - und später evt. zum Sozialfall werden. Daher darf man diese Verträge nicht kündigen. Die Hinterbliebenenregelungen sind bei der gesetzlichen Rente abgeguckt. In beiden Fällen darf man sein Beitragskapital nicht frei vererben. Merke: Wer frei verfügbares Vermögen bilden möchte, mit dem man später machen kann, was man selber möchte, darf KEINE staatlich geförderten Verträge abschließen. Sie können Ihren Vertrag beitragsfrei stellen lassen, dann zahlen Sie keine weiteren Beiträge ein und bekommen dann später eine Betriebsrente nur aufgrund Ihrer bisherigen Einzahlungen. Aber Achtung: das hat Nachteile, die Sie sich von Ihrer Pensionskasse erklären und ausrechnen lassen sollten. Z.B. kann es sein, daß Ihrem Vertrag dann erhöhte Verwaltungskosten abgezogen werden oder daß Sie bei bestimmten Bonus-/Überschußregelungen nicht mehr beteiligt werden. Das will also gut überlegt sein. Ist Ihnen bereits bekannt, daß Sie für Betriebsrenten als gesetzlich Krankenversicherte später den doppelten Beitragssatz für KV und PV bezahlen müssen? Gruß, Maria L.
Unbekanntam 22.09.2008 | 20:43
Hallo Brita, erst einmal muss du dir bewusst machen, dass du eine Altersvorsorge abgeschlossen hast. Du tendierst jedoch in Richtung Geldanlage. Der Unterschiede liegen darin, dass man bei ersteren die Risiken des Lebens wie Langlebigkeit, Erwerbsminderung und Hinterblieben absichern will. Dagegen bei der Geldanlage geht es schlicht einfach um einen Gewinn. Wende dich einfach an die Debeka und frage nach, ob du bei Fälligkeit die ganze betriebliche Altersvorsorge als Kapitalauszahlung bekommen kannst.
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