Hallo Daisy,
bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente müssen der gesetzlichen Rentenversicherung alle Einkünfte aus einem laufenden aktiven Arbeitsverhältnis gemeldet werden. Entgelte bzw. Prämien, die für Zeiten oder Sachverhalte vor Rentenbeginn vom Arbeitgeber "nachgezahlt" werden, sind nicht meldepflichtig.