Hallo Hübi,
Entscheidungen nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) im Rahmen des persönlichen Budgets sind Einzelfallentscheidungen, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Antragstellers ausrichten. In diesem Forum können wir leider nicht weiter auf die Problematik eingehen, da die Entscheidungen zum "Persönlichen Budget" höchst individuell getroffen werden. Eine allgemeine Aussage ist daher nicht möglich.
Wir bitten Sie unmittelbar mit Ihrem Rehabilitationsträger Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt und die Entscheidung dort im Einzelfall zu klären.