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persönliches Budget

von Hübi30.01.2009 | 10:08
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1 Antworten

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Hallo in die Runde, im Dez. 2007 habe ich einen Zuschuss zu Beförderungskosten für den Weg zur Arbeit beantragt, der als ein persönliches Budget für das Jahr 2008 bewilligt wurde. Ich muss hier anfügen, dass ich hochgradig sehbehindert und auf ständige Begleitung angewiesen bin. Die Beförderung zur Arbeitsstätte und zurück führte meine Frau durch. Nachfragen in unserer Beratungsstelle und in Berlin ergaben damals, das es keine Bedenken gegen die Beförderung durch einen Familienangehörigen gibt. Es handle sich ja um ein persönliches Budget, also um ein individuelles Leistungspaket, bei dem der Budgetnehmer selbst entscheiden kann, wie er seinen individuellen Bedarf, in meinen Fall die Beförderungskosten, abdecken und organisieren kann. Im Bescheid von 2008 gab es folgenden Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass der Anspruch auf Beförderungskosten unter der Voraussetzung festgestellt wurde, dass es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ein Kraftfahrzeug selbst zu führen. Im Bescheid für 2009 gab es dann folgenden Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass der Anspruch auf Beförderungskosten unter der Voraussetzung festgestellt wurde, dass es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ein Kraftfahrzeug selbst zu führen und es auch nicht gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug führt. Nach Rückfragen bei der Rentenversicherung in Berlin heißt es jetzt, die Ehefrau und andere Familienangehörige dürfen die Beförderung nicht übernehmen. Andere Auskunft gebende Stellen sagen wieder, Angehörige dürfen doch befördern. Wenn von vorn herein reglementiert wird wie das persönliche Budget einzusetzen ist, handelt es sich doch nicht mehr um ein persönliches Budget. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, können Familienangehörige im Rahmen eines persönlichen Budget Beförderungen übernehmen. Danke Hübi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hübi,

Entscheidungen nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) im Rahmen des persönlichen Budgets sind Einzelfallentscheidungen, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Antragstellers ausrichten. In diesem Forum können wir leider nicht weiter auf die Problematik eingehen, da die Entscheidungen zum "Persönlichen Budget" höchst individuell getroffen werden. Eine allgemeine Aussage ist daher nicht möglich.

Wir bitten Sie unmittelbar mit Ihrem Rehabilitationsträger Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt und die Entscheidung dort im Einzelfall zu klären.

0 Antworten

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