Hallo Peter,
bei einer nicht erwerbsmäßig ausgeübten Pflegetätigkeit kommt es für die Erhöhung Ihrer Rente darauf an, welche Leistungen die pflegebedürftige Person erhält. Bei Pflegegrad 2 können Sie sich als Faustformel merken:
Für ein Jahr Pflege
A = nur Sachleistungen erhalten Sie 6,14 Euro brutto mehr monatliche Rente,
B = Kombinationsleistungen erhalten Sie 7,46 Euro brutto mehr monatliche Rente,
C = nur Pflegegeld erhalten Sie 8,77 Euro brutto mehr monatliche Rente.
Hierbei ist nun zu beachten, dass die gezahlten Beiträge sich für das laufende Jahr erst am 01.07. des Folgejahres in Ihrer entsprechenden Höhe (auf die Monate runter gerechnet) auswirken. Weiterhin wird ab Erreichen der Regelaltersgrenze noch ein Zuschlag in Höhe von 0,5 % Prozent pro Monat der späteren Inanspruchnahme auf die Rentenerhöhung berechnet. Wie Sie angegeben haben, wissen Sie ja, dass Sie erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze auf eine 99 %- Teilrente wechseln müssen.
Beachten Sie also auf wie viel Rente Sie verzichten und wie viel Sie monatlich hinzu bekommen. Sie können sich dann eine Amortisationszeit berechnen.
Ggfls. können Sie auch einen telefonischen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Dies lässt sich am Telefon ganz gut erläutern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung