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Pflegepersonen

von Peter Podschuß15.02.2008 | 11:50
1338 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wo finde ich die aktuellen Werte für das fiktive Einkommen und die Entgeltpunkte für Pflegepersonen?

Antworten der Moderation

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1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "bekiss".

6 Antworten

Rosannaam 15.02.2008 | 13:06
Im § 162 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VI: Das Arbeitsentgelt, mindestens aber 80 % der Bezugsgröße. Das sind im Jahr 2008 jährlich 23.856,- EUR, mtl. 1.988,- EUR. Entgeltpunkte für 2008 = 23.856,- EUR geteilt durch (noch vorläufiges) Durchschnittsentgelt aller Vers. von 30.084,- EUR = 0,7930 Entgeltpunkte. MfG Rosanna.
Rosannaam 15.02.2008 | 13:18
Die Beiträge bei nicht erwerbsmaßig tätigen Pflegepersonen werden getragen a) von der Pflegekasse, sofern sie einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, b) von dem privaten Versicherungsunternehmen, wenn sie einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherungsfreien Pflegebedürftigen pflegen (§ 170 Abs. 1 Ziffer 6 SGB VI). Wie hoch sich dieses Entgelt, das der Rentenberechnung zugrunde liegt, beläuft, kann Ihnen die zuständige Einrichtung (Pflegekasse, Vers.Unternehmen) mitteilen. Die EP können Sie dann wie in meinem 1. Beitrag dargestellt berechnen.
Rosannaam 15.02.2008 | 13:11
Nachtrag: Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihnen jetzt die richtige Auskunft gegeben habe!!! Dabei handelt es sich um die "fiktiven" Entgelte behinderter Menschen, die in einer WfB arbeiten. Oder was meinten Sie?
Wolfgangam 15.02.2008 | 16:25
> www.drv-bund.de -Formulare und Publikationen -Infobroschüren -Übersichert Broschüren (Versicherung) >> Rente für Pflegepersonen "Die Formel zum Rentenanspruch" / Seite 17 aktuelle Bezugsgrößen 2008 West: 2485/Mo 29820/J Ost: 2100/Mo 25100/J vorl. Durchschnittseink. 2008: 30084 (West=Ost) Gruß w.
Schiko.am 15.02.2008 | 16:57
Hier bei mir, wenn dies nicht schon wieder geändert wurde. Stufe I 14 Stunden 6.98 - Stufe II 14 Stunden 9,31 und 21 Stunden 13,97 Stufe III 14 Stundnen 10,48 , 21 Stunden 15,71 euro und 28 Stunden 20,95 , gelten in den alten ländern. Nehme an , das fiktive entgelt können sie selbst ausrechnen. Mit freundlichen Grüßen.
bekissam 16.02.2008 | 01:39
Grundlage des Rentenanspruchs für Pflegepersonen sind fiktive beitragspflichtige Einnahmen, die für die geleistete Pflege zugrunde gelegt werden. Sie bilden die Beitragsbemessungsgrundlage. Weiterhin wird entsprechend Ihrem pflegerischen Aufwand ein bestimmter Prozentsatz der Bezugsgröße festgelegt. Bei Pflegetätigkeit in den neuen Bundesländern gilt die Bezugsgröße (Ost). Entscheidend ist der Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird (in der Regel der Wohnort des Pflegebedürftigen, nicht der der Pflegeperson). Die Höhe des zugrunde gelegten Prozentsatzes der Bezugsgröße hängt ab von der Pflegestufe, der der Pflegebedürftige zugeordnet wurde sowie dem zeitlichen Umfang Ihrer Pflegetätigkeit, das heißt der Stundenzahl der wöchentlichen Pflege. § 166 Abs. 2 SGB VI: Beitragspflichtige Einnahmen sind bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen bei Pflege eines 1. Schwerstpflegebedürftigen (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 Elftes Buch) a) 80 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 28 Stunden in der Woche gepflegt wird, b) 60 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 21 Stunden in der Woche gepflegt wird, c) 40 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 14 Stunden in der Woche gepflegt wird, 2. Schwerpflegebedürftigen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Elftes Buch) a) 53,3333 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 21 Stunden in der Woche gepflegt wird, b) 35,5555 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 14 Stunden in der Woche gepflegt wird, 3. erheblich Pflegebedürftigen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Elftes Buch) 26,6667 vom Hundert der Bezugsgröße. Unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDo… finden Sie in der Broschüre auf Seite 18 beispielhaft eine entsprechende Tabelle für das Jahr 2007.
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