Guten Tag „Lux“!
nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen kann bei Bezug einer Altersteilrente auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze Versicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen eintreten. Damit wären dann auch Beiträge zur Rentenversicherung durch die Pflegekasse zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung