Hallo Andrea,
eine versicherungspflichtige Pflegetätigkeit steht nicht von vornherein einer vollen Erwerbsminderungsrente entgegen, kann aber ein Anzeichen für eine Besserung des Gesundheitszustandes sein. Der zuständige Rentenversicherungsträger könnte daher die Meldung einer versicherungspflichtigen Pflegetätigkeit zum Anlass nehmen zu schauen, in welchem zeitlichen Umfang und in welcher Art die Pflegetätigkeit ausgeübt wird, um sich ein aktuelles Bild von Ihrem Gesundheitszustand zu machen. Insbesondere wenn Sie nachweislich mehr als 3 Stunden täglich pflegen, sollten Sie sich vorsorglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären.