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Experten-Antwort

Pflegetätigkeit

von Andrea120104.02.2017 | 13:25
997 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, meine Frage richtet sich um die Pflege und die volle EM-Rente. Ich beziehe die volle EM-Rente und pflege seit kurzem meinen Vater. Jetzt kam von dessen Krankenkasse ein Schreiben, worin ich als die pflegende Person angegeben bin und ich von dieser Krankenkasse Beiträge zu meiner Rentenversicherung bekommen kann. Ist diese Pflegetätigkeit kontra meiner Rente und könnte es da zu Schwierigkeiten kommen, z. B. Rücknahme der vollem EM-Rente.??? Gilt diese Pflege als Arbeit??? Danke für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

eine versicherungspflichtige Pflegetätigkeit steht nicht von vornherein einer vollen Erwerbsminderungsrente entgegen, kann aber ein Anzeichen für eine Besserung des Gesundheitszustandes sein. Der zuständige Rentenversicherungsträger könnte daher die Meldung einer versicherungspflichtigen Pflegetätigkeit zum Anlass nehmen zu schauen, in welchem zeitlichen Umfang und in welcher Art die Pflegetätigkeit ausgeübt wird, um sich ein aktuelles Bild von Ihrem Gesundheitszustand zu machen. Insbesondere wenn Sie nachweislich mehr als 3 Stunden täglich pflegen, sollten Sie sich vorsorglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären.

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3 Antworten

KlausMam 04.02.2017 | 14:20
DRV wird wohl meinen: wenn Sie pflegen, könnten Sie auch arbeiten, außer Sie pflegen unter 3 Stunden täglich. Und das ist schwer nachzuvollziehen oder kommen noch ambulante Dienste zum Helfen, anziehen, duschen usw....
Rentensputnikam 04.02.2017 | 14:30
Lassen Sie sich von Beiträgen wie von Klaus M. nicht verunsichern. Leider kann sich in diesem Forum jeder äußern, auch wenn er oder sie nicht einen blassen Schimmer vom Rentenrecht haben. Fakt ist, Sie dürfen neben Ihrer vollen EM-Rente durchaus jemanden pflegen, ohne dass dieses Auswirkungen auf Ihren Anspruch oder auf die Höhe Ihrer EM-Rente hat. Dies wird Ihnen am Montag auch der Experte bestätigen.
W*lfgangam 04.02.2017 | 16:35
Hallo Andrea1201, die nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit von Angehörigen ist keine Beschäftigung, die der einer des allgemeinen Arbeitsmarktes entsprechen würde - sie ist nicht mal meldepflichtig. Insofern ist bei der EM-Rente nichts zu befürchten. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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