Hallo,
das Sozialgesetzbuch VI bezieht alle Selbständigen, die ihren Beruf nicht nur vorübergehend ausüben, auf Antrag in die Versicherungspflicht ein.
Durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen wird die Möglichkeit gegeben negative Auswirkungen auf die spätere Rente (z.B. Verlust des Erwerbsminderungsrentenschutzes) zu vermeiden. Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge richtet sich normalerweise nach einem einheitlichen Regelbeitrag. Es kann aber auch ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt werden. Bei der Entscheidung, wie sinnvoll eine Versicherungspflicht auf Antrag ist, spielen die gesamten Lebensumstände eine Rolle. Dazu gehören beispielsweise Ihr Alter, die Form Ihrer bisherigen Vorsorge, die familiären Verhältnisse oder die Zukunftspläne. Eine Beratung ist im Einzelfall sinnvoll.
Die freiwillige Versicherung ist flexibel. Die Beitragshöhe kann im Jahr 2008 zwischen 79,60 € und 1054,70 € frei gewählt werden. Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen lohnt sich vor allem, wenn damit der Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrecht erhalten werden kann. Auch das wird im Einzelfall vom Rentenversicherungsträger geprüft.