Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Pflicht - oder frw. Beiträge

von Beate D.18.06.2008 | 08:34
998 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Die DRV hat mir (selbstständig)angeboten, auf Antrag Pflichtbeiträge zu leisten. Was ist der der Unterschied zum freiwilligen Beitrag, die Beiträge sind doch fast gleich? Kann ich hier wählen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

das Sozialgesetzbuch VI bezieht alle Selbständigen, die ihren Beruf nicht nur vorübergehend ausüben, auf Antrag in die Versicherungspflicht ein.

Durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen wird die Möglichkeit gegeben negative Auswirkungen auf die spätere Rente (z.B. Verlust des Erwerbsminderungsrentenschutzes) zu vermeiden. Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge richtet sich normalerweise nach einem einheitlichen Regelbeitrag. Es kann aber auch ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt werden. Bei der Entscheidung, wie sinnvoll eine Versicherungspflicht auf Antrag ist, spielen die gesamten Lebensumstände eine Rolle. Dazu gehören beispielsweise Ihr Alter, die Form Ihrer bisherigen Vorsorge, die familiären Verhältnisse oder die Zukunftspläne. Eine Beratung ist im Einzelfall sinnvoll.

Die freiwillige Versicherung ist flexibel. Die Beitragshöhe kann im Jahr 2008 zwischen 79,60 € und 1054,70 € frei gewählt werden. Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen lohnt sich vor allem, wenn damit der Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrecht erhalten werden kann. Auch das wird im Einzelfall vom Rentenversicherungsträger geprüft.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Beate D.,

die Höhe des Beitrages spielt bei der Unterscheidung des freiwilligen Beitrages zum Pflichtbeitrag keine Rolle. Bezüglich der Richtigkeit des damaligen Beratungsgespräches können wir hier leider keine Aussage treffen.

Sie sollten auf jeden Fall nochmals eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen und dort ggf. einen Beratungsmangel geltend machen. Grundsätzlich wurde in der Beratung damals richtig festgestellt, dass die freiwilligen Beiträge flexibler und in Ihrem Fall vermutlich ausreichend für den Erwerbsminderungsrentenschutz sind. Bezüglich evtl. Pflichtbeiträge und den damit zusammenhängenden Altersrentenansprüchen kann hier keine Stellung genommen werden.

6 Antworten

Schadeam 18.06.2008 | 08:48
diese Frage sollte in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der nächsten Beratungsstelle der RV geklärt werden. Ohne Ihre Daten (bisherige Zeiten, etc) müsste man zu weit ausholen, um alle theoretisch denkbaren Aspekte zu beleuchten. Da kann es um Mindestversicherungszeiten gehen, um dem Schutz bei EM renten und einiges mehr. Nur eines: Wenn Sie als Selbständige die Versicherungspflicht beantragen, sind Sie an diesen Antrag gebunden, solange Sie diese Selbständigkeit ausüben - einfach so die Zahlung beenden, geht da nicht......
Beate D.am 18.06.2008 | 09:00
danke schade für die Antwort. Es geht hier nicht um Mindestzeiten oder Erhalt der EM, sondern die Frage, wurde ich richtig beraten: Hintergrund ist der, die DRV hat mir frw. Beiträge empfohlen, weil ich flexibler sei, dieser Beitrag wäre besser und quasi ein Privileg den nur wenige nutzen können - Vergleich Privatpatient gegenüber Kassenpatient beim Arzt wurde angeführt- und ich müßte nur den Mindestbeitrag zahlen. Ich habe mich aber immer an der Höhe des "Regelbeitrages" orientiert. Wenn ich die Beiträge der letzten Tage hier so lese, kommen mir Zweifel, da Pflichtbeiträge ja Eingangsvoraussetzungen für so manche AR sind. Ich habe Beträege in der Höhe der Pflichtbeiträge gezahlt, bekomme aber frw. angerechnet.
Schadeam 18.06.2008 | 09:21
welcher Jahrgang sind Sie? Wieviel Jahre sind Sie bereits rentenversichert? flexibler sind Sie allemal mit freiwilligen Beiträgen, weil Sie da die Höhe individuell wählen können, was bei Pflichtbeiträgen nicht so ist. Und Aufhören können Sie auch jederzeit, was bei Pflichtbeiträgen nicht so ist. Und von der Rentensteigerung bleibt es sich gleich 200 € als freiwilliger Beitrag bringen die gleiche Steigerung wie 200 € Pflichtbeitrag.
Beate D.am 18.06.2008 | 10:10
danke für die Ausführungen, leider ist meine Antwort auf den Kommentar von schade nicht hier angekommen: Bin Jahrgang 49 und seit mehr als 35 jahren "dabei". Ich überlege, mich arbeitslos zu melden, war es auch mal am Stichtag 1.1.2004, warte die 52 Wochen ab und beantrage dann AR nach § 237. Mein Problem, obwohl man mir zu frw. Beiträgen geraten hat, die ich in Höhe der Regelsätze auch zahle (Regelsatz entspricht in der Höhe dem Pflichtbeitrag), werden meine gleichhohen Beiträge anders genannt und nicht gewertet. Eine Beratung hat nur insofern stattgefunden, dass man mir quasi die frw. Beiträge schmackhaft gemacht hat. Wie: dies darf nur eine priviligierte Schicht, so wie Privatpatient beim Arzt usw. Eine Bedarfsanalyse analog dem Kommentar der Expertin hat nicht stattgefunden. Aber ich möchte Sie nicht weiter belästigen, sicherlich warten hier dringendere Fragen aus Sie.
Mam 18.06.2008 | 10:38
Haben sie denn nach Ihrem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeiträgen ? Ich setze mal voraus, dass sie eine Frau sind und insgesamt mindestens 15 Jahre an Zeiten in der Rentenversicherung zusammenbekommen. Ist das so, so können sie unabhängig von evtl Arbeitslosigkeitszeiten frühestens ab 60 (mit 18 % Abschlag) in die Altersrente für FRAUEN gehen.
KSCam 18.06.2008 | 12:09
so ganz neben bei frage ich mich warum Sie überhaupt noch RV Beiträge zahlen wollen? Sie haben mehr als 35 Versicherungsjahre, sind 59, warum überhaupt? Wenn Sie eventuell noch nicht lange selbständig sind und davor Arbeitnehmerin waren, könnten Sie doch so oder so mit / ab 60 in Rente gehen. Ansonsten auf jeden Fall mit 63. Vielleicht hat der Berater ja ganz einfach deshalb auf freiwille Versicherung plädiert, weil er auch nicht so recht versteht, warum Sie zahlen wollen und sich gedacht: "wenn die unbedingt zahlen will, soll sie wenigstens freiwillig zahlen - dann besteht kein Problem, wenn sie irgendwann die Zahlung beenden will" Aber das ist nur so eine wage Vermutung meinerseits.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026