Ich schließe mich dem Beitrag von "KSC" an:
Über die Beitragszeiten aufgrund der Pflegetätigkeit muss die Pflegekasse vor dem Eintritt des medizinischen Leistungsfalles der Erwerbsminderung entschieden haben. Zudem müssen die Beitragszeiten aufgrund der Pflegetätigkeit vor dem Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegt worden sein.