Hallo Lena,
es kommt darauf an, ob während des Praktikums Rentenversicherungspflicht bestand oder nicht. Falls ja, kann das Praktikum als berufliche Ausbildung gewertet werden.
Eine abschließende Klärung kann nur über Ihren Rentenversicherungsträger erfolgen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung