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Experten-Antwort

PKV will mich aussteuern - und dann?

von PeterPan01.02.2011 | 16:59
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin seit ca. 1 Jahr arbeitsunfähig. Im November wurde ich operiert (HWS Versteifung). Symptome, welche zunächst der HWS-Erkrankung zugeordnet wurden, haben sich nunmehr verstärkt. Befinde mich wieder auf Ärzte-Odyssee, um die eigentliche / Zweit-Erkrankung zu finden. Nun musste ich wieder zu einem Vertrauensarzt, der mir deutliche klar machte, dass die PKV mich sehr wahrscheinlich in ca 3 Monaten aussteuern wird, da die OP den Grund meiner AU ja ausgeschaltet hat. Wollen mich also als berufsunfähig aus den Krankentagegeldzahlungen entlassen. Nun zu meinen Fragen: soll ich jetzt schon einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen? Welche Vor-/Nachteile hätte ich dann? Muss ich eine Reha beantragen oder wer macht das? Wovon lebt man, wenn die PKV die Zahlungen einstellt und die EM-Rente noch nicht durch ist oder abgelehnt wird? Mein Arbeitgeber würde sich darauf einlassen, dass ich erst Mal halbtags komme (wie ein Arbeitsversuch) und mit meinem Resturlaub aus 2010 den restlichen halben Tag auffülle - damit ich finanziell überleben kann. Geht so was, wenn man einen Antrag auf EM-Rente stellt? Oder kann ich einen solchen Antrag nur aus einer AU heraus stellen? Habe auch noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die zahlt, wenn meine PKV mich als berufsunfähig entlässt. Kann ich hierneben einen Halbtagsjob machen, wenn ich eine halbe EM-Rente bekäme? Viele Fragen - für mich ein sehr undurchsichtiges Thema. Danke schon Mal!!! Viele Grüsse PeterPan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von -_- wird zugestimmt.

Sie sollten wie bereits empfohlen, einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren.

Hier kann man Ihnen persönlich die Problematik - Reha beantragen oder gleich Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen - näher erläutern und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

A. Steicham 01.02.2011 | 20:14
Ich will ja nicht die Pferde scheu machen, aber Ihnen ist schon klar, dass gerade eine HWS Bandscheiben OP auch Nervenausfälle verursachen kann? Nervenverletzungen, Schwellungen, Narbenwucherung, Schmerzen durch Dehnung und Verkrampfung der nun unbeweglichen Partie sind durchaus üblich. Das haben Sie in Ihrer Einverständniserklärung gelesen und unterschrieben. Ihr Operateur würde allerdings im Nachhinein dennoch nicht unbedingt zugeben, dass die OP nicht optimal verlaufen ist. Waren Sie bei einem Neurochirurgen in einer anderen Klinik um die OP Ergebnisse abchecken zu lassen? Auf Nervenerkrankungen wie Polyneuropathie, Multiple Sklerose etc. ist ja wohl pflichtgemäß vor der OP untersucht worden...
-_-am 02.02.2011 | 00:34
:P Einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung können Sie jederzeit stellen. Das liegt in Ihrem Ermessen. Einen Reha-Antrag können Sie stellen, wenn Sie bzw. Ihr Arzt das für richtig erachten. Im Rahmen eines Rentenantrags wird nach den Grundsatz "Reha vor Rente" aber ebenfalls geprüft, ob Reha-Maßnahmen erforderlich sind. Notfalls von ALG II oder Leistungen der Grundsicherung/Sozialhilfe. Grundsätzlich ja. Deshalb bekämen Sie ja die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Lassen Sie sich unbedingt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten. Dort kann bei Bedarf auch der Reha- oder Rentenantrag entgegen genommen werden. Adressen und Telefonnummern unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… nach Eingabe Ihrer Postleitzahl. Beratungstermine online selbst buchen unter https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp
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