Eine abhängige Beschäftigung, wenn diese weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird, ist für den arbeitsmarktbedingten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich. Ist das Entgelt nicht höher als 450 Euro monatlich, vertreten die Rentenversicherungsträger die Auffassung, dass eine Arbeitszeit von drei Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird.