Beim empfohlenen Praktikum bzw. in der Studienordnung vorgeschriebenen Praktikum würde weiterhin Anspruch auf die Waisenrente bestehen, wenn Sie das. 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Lassen Sie bitte im Formular R0616 von der Universität die Empfehlung für dieses Praktikum bestätigen und reichen Sie dieses Formular beim Ihrem Rentenversicherungsträger ein, damit Ihr Rentenanspruch rechtzeitig überprüft werden kann. Das notwenige Formular können Sie von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung runterladen und ausdrucken.