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Experten-Antwort

Praktikum trifft auf Halbwaisenrente

von Lisa10.01.2018 | 08:15
830 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin zur Zeit im Masterstudium und möchte jetzt ein 3-monatiges Praktikum ablegen, welches auch von der Uni empfohlen wird. Dieses Praktkum verfolgt das Ziel einer Berufsausbildung und ist somit ein studienbegleitendes Praktikum. Da ich Bezieher einer Halbwaisenrente bin, ergibt sich für mich die Frage Muss ich dieses Praktikum der Rentenversicherung melden? Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beim empfohlenen Praktikum bzw. in der Studienordnung vorgeschriebenen Praktikum würde weiterhin Anspruch auf die Waisenrente bestehen, wenn Sie das. 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Lassen Sie bitte im Formular R0616 von der Universität die Empfehlung für dieses Praktikum bestätigen und reichen Sie dieses Formular beim Ihrem Rentenversicherungsträger ein, damit Ihr Rentenanspruch rechtzeitig überprüft werden kann. Das notwenige Formular können Sie von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung runterladen und ausdrucken.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anspruchsberechtigungam 10.01.2018 | 09:44
Werfen Sie einen Blick in Ihren Bescheid! Dort steht, welche Pflichten Sie haben! Und: Warum teilen Sie Sie Ihrem Rentenversicherungsträger nicht einfach den Sachverhalt mit? Dort wird man dann schon ggf. prüfen, ob der weitere Anspruch gegeben ist!
Deutsche Rentenversicherung
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