Hallo Bumblebee,
leider kann hier nicht nachvollzogen werden, ob es sich bei Ihrer Maßnahme um eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme oder um eine Teilhabe am Arbeitsleben handelt. Da es für diese Fälle verschiedene Voraussetzungen zur Berechnung des Übergangsgeldes gibt, raten wir Ihnen, sich vor Auslaufen Ihres Arbeitslosengeld-1-Anspruches mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und Ihr Anliegen zu klären.