An das Forum.
Ich habe heute von meiner Versicherung den Bescheid erhalten, das bei mir eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Ich habe einen Leistungsanspruch. Meine Versicherung zahlt mir eine Rente von XYZ. Zur Zeit bekomme ich Leistungen von der AfA.(ALG 1).
Wird mein Rentenbetrag XYZ aus der privaten Versicherung auf mein Arbeitslosengeld 1 angerechnet? Danke für fachkundige Antworten.
15.12.2015, 18:53
von
Bodo 57
15.12.2015, 19:00
von
W*lfgang
Hallo Bodo,
bei ALG 1 (Anspruch durch Beitragszahlung) nicht, erst bei ALG 2 (bedürftigkeitsabhängig/kein bzw. zu wenig eigene Einkünfte) wäre eine Anrechnung vorzunehmen.
Gruß
w.
16.12.2015, 11:06
Experten-Antwort