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Experten-Antwort

Prüfung Hinzuverdienst vor EMR Bescheid?

von Sebastian05.07.2017 | 16:49
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11 Antworten

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Hallo liebe Forengemeinde, ich hab eine kurze Frage und zwar habe ich im Februar einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und bin nun vor 3 Wochen beim Gutachter gewesen. Nun hatte ich heute Post von der DRV im Briefkasten zur Prüfung des Hinzuverdienstes. Hier soll mein Arbeitgeber Gehalt usw eintragen. Nach Tätigkeit usw. Wird nicht gefragt. Nun die Frage, kann man bei so einem Schreiben davon ausgehen, dass die teilweise EMR genehmigt wurde? Sonst würde es ja keinen Sinn machen den AG das alles ausfüllen zu lassen. Viele grüße Sebastian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sebastian,

nur eine Rückfrage bei der zuständigen Sachbearbeitung kann Ihre Frage klären, ob das Gutachten schon bei der Sachbearbeitung vorliegt, daraufhin ein Votum bzgl. Erwerbsminderung getroffen wurde und deshalb die Hinzuverdienstermittlung eingeleitet wurde.

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10 Antworten

Apollosondeam 05.07.2017 | 18:31
Kann man von ausgehen, dass zumindest (irgendetwas) positiv beschieden wird. Den Aufwand zu treiben, um am Ende den Antrag abzulehnen, macht wirklich keinen Sinn.
Schorscham 05.07.2017 | 19:42
Es gehört zu den standardisierten Vorgehensweisen, dass im Rahmen des Antragsverfahrens u.a. eine ausführliche Arbeitsplatzbeschreibung angefordert wird und zwar unabhängig vom Ausgang. Freuen Sie sich also besser nicht zu früh! MfG
Franz-Josefam 05.07.2017 | 20:15
Dunkle Wolken KÖNNTEN ein Heinweis auf nahende Regenschauer oder Gewitter sein. Wer es genau wissen will, sollte daher beim Wetterdienst anrufen. Es wäre bestimmt nicht das erste Mal, dass den Erwartungen der Antragssteller nicht entsprochen wird, obwohl gewisse Gesten der DRV Hoffnungen geweckt haben. Logisch ist doch wohl garantiert nicht Alles, was bei deutschen Behörden abgeht. Sorry, aber diese kleine ironische Einlage konnte ich mir nicht verkneifen....:-) Gruß
W*lfgangam 05.07.2017 | 20:03
Hallo Sebastian, wenn tatsächlich keine Nachfrage zum Arbeitsplatz/Rahmenbedingungen/etc. erfolgte, sondern wirklich nur die Erfragung der Verdienste, könnte das darauf hindeuten, dass die Einkünfte nur noch für die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen bei festgestellter EM benötigt werden. Ein Anruf beim Sachbearbeiter/TelNr. sollte auf dem Schreiben enthalten sein, könnte das schon klären. Gruß w.
Ferdinandam 06.07.2017 | 10:48
Es wird aber bestimmt nach der tariflichen Eingruppierung gefragt. Dann steckt mehr dahinter, als nur die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen. So ein Fragebogen wurde mir damals auch zugeschickt. Trotzdem wurde mein Rentenantrag ein paar Wochen später abgelehnt.
Sebastianam 06.07.2017 | 18:02
Hallo liebe Leute, habe nach einigen versuchen nun die Sachbearbeiterin erreicht und mir wurde mitgeteilt, dass eine Rente bewilligt wurde und diese Formular auch nur dann verschickt würde. Vielen Dank für die Antworten Gruß Sebastian
Unwissendeam 06.07.2017 | 19:29
... und Antworten im Konjunktiv helfen nicht wirklich weiter. Denn: Es könnte genauso gut sein, dass der Rentensachbearbeiter völlig unabhängig von den Vorgängen in der sozialmedizinischen Abteilung die Anfrage zum Hinzuverdienst durchgeführt hat. Denn der Rentensachbearbeiter ist angehalten, jede Rente so schnell wie möglich anzuweisen. Das liegt ja letztlich im Interesse der Rentner, die nicht ewig auf einen Bescheid warten wollen. Daher erheben viele Rentensachbearbeiter die Daten zum Hinzuverdienst bisweilen schon bevor eine Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsminderung getroffen wurde.
Nickiam 27.08.2017 | 13:56
Das gleiche sollte ich jetzt auch ausfüllen,es wird eine Zukunfts Prognose gestellt zwecks Hinzuverdienst,bei mir wurde nur der Durchschnitt vom Minijob eingetragen und das wars.Es wird nur berechnet ob man zB.bei voller EWR-Rente im Jahr nicht über 6300€ kommt.
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