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Experten-Antwort

R0665

von Andreas S.05.04.2022 | 13:42
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3 Antworten

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meine Frau ist am 23.12.2021 verstorben. welchem Zeitpunkt muss ich R0665 2.3 zu grundelegen. Meine Frau hat vor ihrem Tod noch keine Rente bezogen was schreibe ich beiR0665 2.4 . Gruß Andyreas S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andyreas S.,

in Punkt 2.3. ist der Monat 12/2021 einzutragen, da die Rente am 23.12.2021 beginnt.

Punkt 2.4. ist nicht erforderlich, es sei denn die Renten-Sachbearbeitung hätte ausdrücklich Angaben aus dem Jahr 2020 erbeten.

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2 Antworten

Ihr Wunschnameam 05.04.2022 | 14:01
Angaben werden benötigt zum Rentenbeginn. Sofern bisher keine Rente bezogen wurde, ist der Rentenbeginn der 23.12.2021. D.h. bei Frage 2.3 = Monat Dezember 2021 Frage 2.4 = Jahr 2020 Den Rest füllt aber bitte der Arbeitgeber aus.
W°lfgangam 05.04.2022 | 20:52
hmm ...der Vordruck liegt der Sachbearbeitung doch noch gar nicht vor - ausgehend von der Fragestellung ;-) @Ihr Wunschname hat das schon richtig erkannt = kann simple Antragstellung ;-) Gruß w.
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